Hauswirtschaft
Der Deutsche Hauswirtschaftsrat (DHWiR) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Er fordert darin eine Verbesserung für hauswirtschaftliche Unterstützung und Leistung.

Der DHWiR befürwortet in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des PUEG
- die Ziele der Stärkung der häuslichen Pflege,
- der Unterstützung von Menschen, die in der Häuslichkeit gepflegt werden sowie
- der Entlastung von Personal in Pflegesituationen.
Er findet aber, dass die hauswirtschaftliche Unterstützung und Leistung deutlich verbessert werden müsse.
„Wir begrüßen die finanzielle Anhebung des Pflegegelds, halten fünf Prozent aber für nicht ausreichend. Der Entlastungsbetrag muss verdoppelt und dynamisiert werden. Denn hauswirtschaftliche Unterstützung kann die Pflegebedürftigkeit eindeutig hinauszögern und hat eine präventive Wirkung,“ betont Ursula Schukraft, Präsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrates.“
Die Forderungen des Deutschen Hauswirtschaftsrat
Für in der Häuslichkeit gepflegte Menschen fordert der Deutsche Hauswirtschaftsrat den Aufbau einer Infrastruktur zur ambulanten Unterstützung durch geregelt hauswirtschaftliche Betreuung und Versorgung. Außerdem muss der hauswirtschaftliche Bedarf in die Pflegegradeinstufung einbezogen werden.
Um eine adäquate Versorgung von Menschen mit Hilfebedarf sicherzustellen, muss eine multiprofessionelle Fachkräftebasis einschließlich der Hauswirtschaft aufgestellt werden. Dazu gehört die Anerkennung des Berufsabschlusses Hauswirtschafterin sowie Hauswirtschafter als Fachkraft für hauswirtschaftliche Versorgung und hauswirtschaftliche Betreuung. Dies muss dann auch ein Zulassungskriterium für ambulante hauswirtschaftliche Dienste sein.
Gleichbehandlung der Professionen in der Personalbemessung
Was die Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 113c SGB XI) betrifft muss analog der verantwortlichen Pflegekraft eine hauswirtschaftliche Fachkraft (Hauswirtschafterin sowie Hauswirtschafter) in der Personalbemessung verankert werden. Dazu ist eine leistungsgerechte Bezahlung erforderlich. Die Stundensätze von Hauswirtschaft und Betreuung sind anzugleichen, um die Gleichwertigkeit beider Bereiche zu erfassen.
In der ausführlichen Stellungnahme sind weitere Erläuterungen zu den erforderlichen Verbesserungen aufgeführt. In einem Positionspapier vom Oktober 2020 hat der Deutsche Hauswirtschaftsrat bereits eine Expertise zur Reform der Pflegeversicherung veröffentlicht.
Der Deutsche Hauswirtschaftsrat ist der Zusammenschluss der Akteure in der Domäne Hauswirtschaft. Er ist die politische Interessenvertretung der Hauswirtschaft, der Ansprechpartner für Politik und Gesellschaft, Partner für die Institutionen der Berufsbildung und für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seine Akteure kommen aus den Bereichen
- Verbände und Organisationen,
- Schulen und Bildungsträger,
- Einrichtungen der Jugendhilfe,
- Altenhilfe,
- Agenturen für haushaltsnahe Dienstleistungen,
- Beratungsunternehmen,
- Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung,
- Industrie und Hochschulen.