European Cybersecurity Month Gute Standards für die IT-Sicherheit in Krankenhäusern

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Anlässlich des European Cybersecurity Month (ECMS) spricht sich der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) für klare Anforderungen und ein hohes Niveau an IT-Sicherheit in Krankenhäusern aus und erklärt sich bereit, bei der Erarbeitung mitzuwirken.

Cybersecurtiy ist ein essenzielles Thema im immer digitaler werdenden Gesundheitswesen. Der europäische Cybersecurity-Monat lädt dazu ein, auf das Thema verstärkt aufmerksam zu machen. – © Rawpixel.com (stock.adobe.com)

Seit 2012 soll der ECSM laut dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) europaweit Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen für den umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang im Cyber-Raum sensibilisieren. Das regelmäßig stattfindende europaweite Format reicht von Veranstaltungen und organisationsinterner Sensibilisierung über die Etablierung von Webseiten bis zu Pressearbeit der teilnehmenden Organisationen und Unternehmen.

2020: Mehr als 40 erfolgreiche Angriffe im Gesundheitswesen

Im diesjährigen Cybersecurity-Sicherheitsmonat Oktober positionierte sich der bvitg mit Anforderungen an ein hohes Niveau der IT-Sicherheit in Krankenhäusern. Das Gesundheitswesen wird zunehmend Angriffsziel für Cyberkriminelle. So registrierte die Bundesregierung im vergangenen Jahr mehr als 40 erfolgreiche Angriffe auf Gesundheitsdienstleister. Auch Krankenhäuser waren dabei Ziel, wie u.a. das Universitätsklinikum Düsseldorf als prominentes Beispiel zeigt.

„Angesichts dieser zunehmenden Bedrohungslage müssen Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit höchste Priorität haben“, meint Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT. „Um dabei ein möglichst flächendeckend gutes Sicherheitslevel zu erreichen, brauchen wir gute, branchenspezifische Standards für Krankenhäuser.“

Einbindung der Expertise aus der Industrie

Derzeit arbeitet die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) an einer entsprechenden Richtlinie – bisher noch ohne aktive Einbindung der Industrie. Der bvitg befürchtet deshalb, dass sich die Versäumnisse bei den Regelungen im ambulanten nun auch im klinischen Sektor wiederholen könnten. „Die von der Kassenäzrtlichen Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) für die Praxen erarbeiteten Vorgaben zur IT-Sicherheit sind vergleichsweise niedrig gestartet und müssen zügig angehoben werden, um ausreichend Schutz für sensible Patientendaten gewährleisten zu können. Wir stehen bereit, das über Jahre aufgebauten Praxiswissen unserer Mitglieder in den Prozess einzubringen; sowohl in der ambulanten wie der klinischen Versorgung. Wir sind überzeugt und motiviert dabei zu unterstützen, praxistaugliche Vorgaben zur IT-Sicherheit zu gestalten“, erklärt Zilch.

Mehr zum Europäischen Cybersecurity-Monat gibt es auf der Website des BSI.

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