Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen Gesundheitspolitische Diskussion um Ambulantisierung und MVZ-Regulierung nimmt Fahrt auf

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Die 21. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen finden am 11. November 2022 statt. Themen sind u.a. aktuelle Planungen des Gesetzgebers zur sektorenübergreifenden Versorgung und regulatorische Änderungen für MVZ.

Die 21. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen finden am 11. November 2022 in Berlin statt. – © www.gesundheitsgespraeche-berlin.de

Die Hauptthemen der Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen sind u.a.

  • Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen sektorenübergreifender Versorgung .
  • Gemeinsame Bedarfs- und Krankenhausplanung.
  • Regionale Versorgungsmodelle aus Sicht der Krankenkassen.
  • Aufbau, Umsetzung und Finanzierung regionaler integrierter Gesundheitsnetzwerke.
  • Mehr Chancen oder mehr Risiken für die vertragsärztliche Versorgung durch MVZ?
  • Antworten des ärztlichen Berufsrechts auf investorenbetriebene MVZ.
  • Ökonomisierung der GKV durch investorenbetriebene MVZ?  

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der weiteren Vereinbarungen des Koalitionsvertrages im Bereich der Ambulantisierung soll die ambulante Erbringung bislang stationär erbrachter Leistungen gefördert und durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren eine wohnortnahe, bedarfsgerechte, ambulante und kurzstationäre Versorgung sichergestellt werden. Die vom BMG eingesetzte Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat im Oktober ein Papier vorgestellt, dessen Empfehlungen bereits zum Jahreswechsel greifen sollen.  

Tagesbehandlungen sollen ab Januar 2023 pauschal gestattet werden  

Im Zentrum des Konzepts steht die Verringerung von Übernachtungen durch den Ausbau von Tagesbehandlungen. Krankenhäusern soll ab dem 1. Januar 2023 pauschal gestattet werden, sämtliche stationären Behandlungen, bei denen es medizinisch vertretbar ist, als Tagesbehandlungen durchzuführen. Diese sollen sich auch über mehrere Tage erstrecken können, wobei eine zwischenzeitliche Unterbrechung für maximal zwei Tage am Stück – z.B. durch ein Wochenende – mehrfach möglich sein soll. Das BMG beabsichtigt, die vorgelegten Empfehlungen kurzfristig umzusetzen und im kommenden Jahr zu prüfen, inwieweit durch Hybrid-DRG die Erbringung dieser Leistungen auch für den vertragsärztlichen Bereich geöffnet werden kann, welche Behandlungen beziehungsweise DRG dafür in Betracht kommen und welche Qualitätsanforderungen Vertragsätze erfüllen müssen. Eine mögliche Rolle könnte in diesem Zusammenhang auch das Belegarztwesen einnehmen, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage jüngst betont hat.

Investorengetriebene MVZ

Auch das andere Thema der diesjährigen Tagung um investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ist verstärkt in Bewegung geraten. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) warnte wiederholt und eindringlich vor drohenden negativen Folgen der weiteren Durchdringung der medizinischen Versorgungsstrukturen mit Investorenkapital. Alle in der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vertretenen Bundesländer haben das BMG aufgefordert, unter Berücksichtigung von Zuständigkeiten der Länder Regelungen zu treffen, die sicherstellen, dass Fremdinvestoren mit ausschließlich Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb von MVZ ausgeschlossen werden. Aus dem Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen kommen differenziertere Vorschläge. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) forderte angesichts der zukünftigen Herausforderungen in der Versorgung ein Miteinander der unterschiedlichen Akteure auf der Anbieterseite. Auch von Finanzinvestoren gegründete MVZ sollen demnach weiterhin Teil der ambulanten Versorgung sein, zugleich müsse aber mit „geeigneten regulatorischen Maßnahmen möglichen Fehlentwicklungen“ entgegengewirkt werden. Zu der Frage, wie diese regulatorischen Änderungen aussehen könnten, hatte sich kürzlich auch Referent Prof. Dr. Ulrich Wenner geäußert und zudem festgestellt, dass hierfür gesetzgeberische Änderungen erforderlich seien. Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. (BBMV) hält es jedenfalls für wahrscheinlich, dass dieses Thema in die bevorstehende Gesetzgebung zur Reform der Krankenhausstrukturen aufgenommen wird. Im Rahmen der Beratungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wurde vom Bundesrat als erster Schritt gefordert, dass auch KVen die Möglichkeit zur Gründung und Betrieb von MVZ erhalten sollen.   

Die Referenten bei den 21. Berliner Gesprächen  

Folgende Referenten haben für die Tagung zugesagt:  

  • Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender AOK NordWest, Dortmund
  • Prof. Dr. Andreas Beivers, Studiendekan der Hochschule Fresenius, München
  • Anne-Kathrin Klemm, Vorständin BKK Dachverband e.V., Berlin
  • Hans-Dieter Nolting, Geschäftsführer IGES Institut GmbH, Berlin
  • Justin Rautenberg, Senior Manager Project Development, OptiMedis AG, Hamburg
  • Prof. Dr. Karsten Scholz, Leiter Dezernat Recht, Bundesärztekammer, Berlin
  • Michael Weller, BMG, Leiter Abteilung Krankenversicherung, Berlin
  • Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am BSG a. D., Dortmund
  • Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht, Universität Augsburg  

Einzelheiten zum diesjährigen Programm und zu den Anmeldemöglichkeiten finden Interessierte mit einem Klick hierauf.

21. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen am 11. November 2022. – © www.gesundheitsgespraeche-berlin.de