Das digitale Gesundheitskonto ist einer der aktuell gängigen Begriffe für eine Datenbank, in der Gesundheitsdaten der gesetzlich Krankenversicherten sektor- und fallübergreifend, landesweit einheitlich gespeichert werden sollen. Es existiert keine allgemeine Legaldefinition des Begriffs.

1. Synonyme:
Das digitale Gesundheitskonto wird auch elektronische oder digitale Gesundheitsakte genannt, außerdem Patientenakte. Ursprünglich war allerdings mit Patientenakte (ePA) eine Datenbank gemeint, die sich in Händen der Ärzte befindet – ohne Zugriff durch den Patienten, während die Gesundheitsakte bzw. das Gesundheitskonto ausschließlich dem Inhaber gehören soll.
2. Kurzhistorie:
Am 3. Dezember 2015 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, das sogenannte E-Health-Gesetz. Ziel war es, die Chancen moderner IT-Technologien in der Versorgung effektiv zu nutzen und dem Patienten zu ermöglichen, seine Gesundheitsdaten im Rahmen seiner Behandlung verfügbar zu machen. Bis Ende 2018 sollten die (digitalen) Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Patienten ihre Daten auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig in einer Akte einsehen können. Dabei sollte der Patient entscheiden können, welche Daten gespeichert werden dürfen und wer sie einsehen darf. Statt einer einheitlichen Lösung für alle gesetzlich Versicherten bieten inzwischen einige Krankenversicherungen ihren Versicherten ein digitales Gesundheitskonto an. Unabhängige, für alle Versicherten nutzbare Gesundheitskonten haben verschiedene Unternehmen entwickelt.
3. Ziel:
Vor allem dem Patienten die Möglichkeit zu geben, sich aktiv am digitalen Gesundheitswesen zu beteiligen, war die Intention der im E-Health-Gesetz geforderten Gesundheitsakte. Dies sollte auf Basis einer sicheren und verlässlichen Plattform, der Telematikinfrastruktur, geschehen. Auf dessen technischer Grundlage sollten zudem die Systeme ambulanter Arztpraxen, Apotheker, Krankenhäuser, Krankenkassen sowie anderer Akteure miteinander verknüpft werden. Dieses Ziel konnte bis heute von staatlicher Seite nicht umgesetzt werden, wohl aber von Unternehmen der freien Marktwirtschaft.
4. Wesentliche Merkmale:
Das digitale Gesundheitskonto, auf dem Patienten ihre Gesundheitsdaten wie Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien u.ä. speichern können, ist ein wesentlicher Pfeiler sämtlicher E-Health-Konzepte. Stimmt der Patient zu, können Ärzte, Apotheken und Healthcare-Einrichtungen bei Bedarf die Daten jederzeit und überall ohne Zeitverlust abrufen. Im Notfall können Ärzte im Krankenhaus so z.B. sofort sehen, ob und welche Vorerkrankungen vorliegen und ob bestimmte Medikamente nicht vertragen werden. Dem Patienten wird durch das digitale Gesundheitskonto erstmals die Möglichkeit geboten, sich aktiv in den Behandlungsprozess einzubringen, indem er selbst Verwalter seiner Daten ist. Je nach Modell werden die Gesundheitsdaten zentral oder dezentral gespeichert. Patienten sollen selbst über den Umfang und die Dauer der Speicherung entscheiden dürfen.
5. Wesentliche Einsatzgebiete (Beispiel):
War das digitale Gesundheitskonto zunächst insbesondere dafür gedacht, Daten zu sammeln und zu verwalten, dient es in manchen Modellen bereits als Basis für eine integrierte patientenzentrierte Behandlungsmanagement-Plattform. Inzwischen haben viele Akteure erkannt, dass sie darüber hinaus die Basis für weit mehr sein kann: Über statistische Verfahren (Big Data) und künstliche Intelligenz (KI) könnten neue Wissensmodelle entstehen, die die Qualität der medizinischen Versorgung deutlich verbessern würden.
6. Unterscheidung von ähnlichen Begriffen:
siehe Patientenakte
Autor:
Markus Bönig
MedTech-Unternehmer und KI-Spezialist.
Er durchlief zuvor mehrere Stationen im Management internationaler IT-Konzerne (Cisco Systems, GE Compunet und Computacenter).
Bönig M. (2020) Definition Gesundheitskonto, digital. In: Matusiewicz D. Kusch C. (Hrsg.) Digital Health Lexikon, Health&Care Management, URL: hcm-magazin.de, Holzmann Medien, 2020.