G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diskutiert über die Richtlinie zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe. Sie soll die Finanzierung dieser Methode der Fruchtbarkeitserhaltung für junge an Krebs erkrankte Patientinnen durch die GKV ermöglichen. Nach einer emotionalen Debatte wird die Entscheidung jedoch vertagt.

Im Plenum gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Kryokonservierung von Ovarialgewebe auch für Mädchen vor der ersten Regelblutung zugelassen werden soll. Vom Gesetzgeber ist keine Altersbegrenzung vorgesehen. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnen dies ab. Das Verfahren vor der Menarche ist „derzeit so experimentell, dass wir es nicht in die Regelversorgung einführen wollen“, sagt Dr. Bernhard Egger, GKV-SV. Er schlägt vor, den Sachverhalt noch einmal zu prüfen, wenn mehr Daten vorhanden sind. Als Zeitrahmen nennt er zwei Jahre.
Kryokonservierung soll an kinderonkologischen Zentren erfolgen
Susanne Teupen von der Patientenvertretung entgegnet: „Wir bewerten hier nicht den Outcome, sondern es geht darum, ob man Anspruch darauf hat, dass Gewebe entnommen wird.“ Die Patientenvertretung, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und alle drei unparteiischen Vorsitzenden wollen keine Altersbeschränkung nach unten. Die Entnahme und Konservierung der Ovarialzellen soll an kinderonkologischen Zentren erfolgen. Angesichts dessen wundert es Özlem Acikgöz, DKG, dass die Bank der Vertretung der Ärzteschaft „sich so vehement gegen einen Beschluss stellt“.
Beschluss des G-BA zur Kryokonservierung steht noch aus
Ein Beschluss wird nicht getroffen, obwohl GKV-SV und KBV bei der Abstimmung eine Mehrheit hatten. Laut Geschäftsordnung des G-BA wird ein Beschluss „gehemmt“, wenn alle anwesenden Unparteiischen und alle Vertreter mindestens einer Organisation gegen ihn stimmen. Der Ausschuss soll sich jetzt nochmals am 18. August 2022 mit der Causa beschäftigen. Dann kann auch bei gleichbleibender Stimmverteilung ein Beschluss gefasst werden.