Nachhaltigkeit
Das Bundesumweltministerium hat die neu ausgerichtete Förderrichtlinie für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen veröffentlicht. Die Förderung richtet sich gezielt an soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheimen, in denen vulnerable Personen betreut werden, die in besonderem Maße unter den Folgen der Klimakrise leiden.

Die seit 2020 laufende Förderung wurde auf Grundlage einer neu gefassten Förderrichtlinie verstetigt und weiterentwickelt. Ab dem 15. Mai 2023 können soziale Einrichtungen und deren Trägerinnen und Träger eine Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen beantragen.
Klimaanpassung: Soziale Einrichtungen haben besondere Verantwortung
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Folgen der Klimakrise machen v.a. vulnerablen Gruppen zu schaffen. Kinder, ältere oder kranke Menschen leiden ganz besonders unter langen Hitzeperioden. Soziale Einrichtungen übernehmen eine besondere Verantwortung, wenn sie Vorsorge etwa mit
- Verschattung und
- Kühlung
als Hitzeschutz treffen. Das BMUV-Programm geht in die nächste Förderrunde: Klimaanpassungsmaßnahmen werden in weiteren sozialen Einrichtungen gefördert.“ Im Fokus stehen u.a. Projekte, die
- Klimaanpassung und -vorsorge,
- natürlichen Klimaschutz und
- den Schutz der Natur
gemeinsam voranbringen.
Die Förderung von „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ wurde 2020 im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Krise befristet für die Laufzeit von 2020 bis 2023 mit einem Volumen von 150 Millionen Euro aufgelegt. Das erste und bisher einzige Förderfenster war mit fast 600 eingegangenen Anträgen durch eine unerwartet hohe Nachfrage gekennzeichnet. Im Sofortprogramms Klimaanpassung hat das BMUV festgelegt, dass die Förderung zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 verstetigt und weiterentwickelt wird. Die Förderrichtlinie ist Bestandteil des Programms der Nationalen Klimaanpassung. Dieses wurde zur förderpolitischen Steuerung neu aufgelegt.
Welches Ziel hat die Förderrichtlinie?
Die bestehende Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ wurde neu ausgerichtet. Ziel ist es, transformative Anreize im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor hin zu einer vorsorgenden Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu setzen. Es werden wirksame und vorbildhafte Modellvorhaben gefördert, die geeignet sind, soziale Einrichtungen klimaresilient zu gestalten und zur Nachahmung anregen. Damit soll sich der weiträumig erforderliche Umbau der sozialen Einrichtungen in Deutschland an guten Beispielen und nachhaltigen Lösungen orientieren.
An wen richtet sich die Förderrichtlinie Klimaanpassung?
Die Förderung richtet sich an
- gemeinnützige oder
- öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften,
deren Tätigkeit in engem Bezug zu vulnerablen Personengruppent steht. Das Vorhaben soll v.a. in Regionen zur Wirkung kommen, die von besonders
- vielen klimatischen Extremen oder
- starken klimatischen Veränderungen
betroffen sind bzw. betroffen sein werden (sog. klimatische Hotspots).
Das nächste Förderfenster wird in der Zeit vom 15. Mai 2023 bis einschließlich zum 15. August 2023 geöffnet sein. In diesem Zeitraum können Förderanträge bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) eingereicht werden.
- Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung gibt es unter: https://www.z-u-g.org/anpaso.
- Digitale Informationsveranstaltung für Antragstellende und Interessierte: Montag,15. Mai 2023, 9:00 bis 11:00 Uhr statt.
Eine Anmeldung ist bis zum 11. Mai 2023 möglich mit einem Klick hierauf.