Der Deutsche Pflegerat ist mit dem Ergebnis der Beratungen der Expertenkommission Pflegepersonal im Krankenhaus zufrieden. Präsident Andreas Westerfellhaus sieht darin einen wichtigen Schritt für die bessere Pflegepersonalausstattung in Krankenhäusern.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat am 7. März 2017 gemeinsam mit den Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder die Schlussfolgerungen aus den Beratungen der von ihm 2015 einberufenen Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vorgelegt. Der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) war Mitglied der Kommission. Zu den Ergebnissen der Expertenkommission äußerte sich der Präsident des DPR, Andreas Westerfellhaus wie folgt:
„Der DPR begrüßt die heutige Einigung von Bund und Ländern über Maßnahmen für mehr Pflegepersonal im Krankenhaus. In vielen entscheidenden Punkten entspricht dies den Forderungen des DPR und zeigt wichtige Wege für eine bessere Personalausstattung in der Pflege und deren zielgerichteter Finanzierung auf. Ein erster erfolgreicher Schritt für mehr Personal ist die geplante Bündelung der Fördermittel für die Pflege in einem Topf. Das erhöht die Transparenz und lässt eine verbesserte Personalausstattung für die Pflege zu. Der bereits bestehende Pflegezuschlag soll um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen“, erklärt Westerfellhaus in einer schriftlichen Stellungnahme.
Mit der Zuordnung der Fördermittel u.a. über die Pflegegrade der Patienten folge die Expertenkommission einem Vorschlag des Deutschen Pflegerats. Das neue vereinfachte Verfahren sorgt laut Westerfellhaus für Entlastung und einen zielgerichteten Abruf der Mittel.
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt weiter, dass über Personalmindestvorgaben im Bereich der Pflege ein Beitrag zur Versorgungsqualität geleistet werden soll. Ein entsprechender Pflegestellenaufbau zur Absicherung dieser Untergrenze soll finanziell gefördert werden. Die Ausgestaltung dieser Vorgaben bedarf einer intensiven Diskussion, an der der DPR als Dachverband der Pflegeberufsorganisationen weiter mitwirkt. Zu achten ist insbesondere darauf, dass es nicht zu Personalverschiebungen von einem Bereich hin zu anderen Bereichen kommt. Vor diesem Hintergrund ist eine Verwendungsfestschreibung der Mittel für die Pflege und eine entsprechende Kontrolle unverzichtbar“, heißt es im Statement von Westerfellhaus weiter. Aus Sicht des Deutschen Pflegerates sei es erforderlich, Mindestbesetzungen im Bereich der Pflege für alle Krankenhausbereiche festzulegen, die zugleich die notwendige personelle Flexibilität der Krankenhäuser gewährleistet.