Energie
Bislang müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die nicht zu den KMU zählen, mindestens ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Die Auditpflicht soll nicht mehr an die Größe, sondern an den Energieverbrauch gekoppelt werden. Weitere Änderungen sind bereits beschlossen.

Nach dem EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) sind bisher alle großen Unternehmen – auch Gesundheitseinrichtungen – dazu verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS umzusetzen. Davon ausgenommen sind nur Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von unter 500 Megawattstunden im Jahr.
Doch bald werden wohl mehr Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem umsetzen müssen. Denn ein Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sieht vor, dass alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden jährlich ein Managementsystem einführen müssen. Liegt der durchschnittliche Jahresverbrauch zwischen 2,5 und zehn Gigawattstunden, ist demnach ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Pflicht, das alle vier Jahre wiederholt werden muss. Der Gesetzesentwurf soll noch im laufenden Jahr in Kraft treten.
Kliniken und Pflegeeinrichtungen haben einen besonders hohen Energieverbrauch, deshalb wird das neue Gesetz auch Häuser betreffen, die unter die KMU-Definition fallen, bisher also weder ein Energieaudit durchführen noch ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen mussten.
Der Entwurf sieht noch eine weitere Neuerung vor: Alle Unternehmen ab einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2,5 Gigawattstunden müssen die Energiesparmaßnahmen, die im Rahmen des Energie- oder Umweltmanagementsystems oder des Energieaudits als wirtschaftlich identifiziert wurden, auch umsetzen. Den Maßstab für die Wirtschaftlichkeit gibt die DIN EN 17463 vor. Sowohl die realisierten als auch die – wegen fehlender Wirtschaftlichkeit – nicht realisierten Maßnahmen muss ein Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditor bestätigen.

Effizienzmaßnahmen müssen umgesetzt werden
Diese Umsetzungspflicht von wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen gilt bereits seit Oktober 2022 für alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch von über zehn Gigawattstunden. Sie haben hierfür ab dem Zeitpunkt des Energieaudits 18 Monate Zeit. Das besagt die Mittelfristenergieversorgungs-Sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV).
Vor kurzem wurde die DIN EN 16247-1 überarbeitet und die Anforderungen an Unternehmen nach oben geschraubt. Neu eingeführt wurden beispielsweise Kapitel wie Stichprobenahmeverfahren – also die Möglichkeit, nur repräsentative Standorte eines Unternehmens zu untersuchen – und Messplan, d.h. die Festlegung relevanter Messpunkte mit dazugehörigen Prozessen und Messgeräten. Ebenfalls neu ist der Verweis auf die Norm DIN EN 17463 zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Energieaudit oder Energiemanagementsystem?
Das heißt: Künftig müssen mehr Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen entweder ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einführen. Zudem sind mit dem Energieaudit jetzt schon höhere Anforderungen verbunden. Verglichen mit einem Energiemanagement ist ein Energieaudit noch immer die einfachste Variante. Denn hierfür genügt es, Energieströme temporär zu erfassen, in Einzelfällen reichen sogar Schätzungen.
Bei der ISO 50001 ist der Aufwand durch umfangreiche Formalien deutlich höher. Zudem muss die energiebezogene Leistung fortlaufend verbessert werden. Das ist nur möglich mit einem Energiemanagementsystem, das die Verbräuche ständig automatisiert misst und auswertet. Durch die gestiegenen Energiekosten zahlt sich die fortlaufende Optimierung des Energieverbrauchs jedoch durch geringere Energiekosten aus. Zudem verbessert sich die CO2-Bilanz.
Einsparpotenziale nutzen
Dass Gesundheitseinrichtungen beim Energiesparen noch Luft nach oben haben, zeigt eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI). 263 Allgemeinkrankenhäuser mit mehr als 50 Betten haben sich daran beteiligt. 63 Prozent von ihnen gaben an, dass sie v.a. bei der Strom- und Energieversorgung sowie der Kälte- und Wärmeversorgung noch Optimierungsmöglichkeiten haben.
Um diese zu nutzen, braucht es dauerhafte Messungen und ein Monitoring mit Hilfe eines Energiemanagementsystems. Ein solches System zeigt stets aktuell und detailliert, wann, wo und unter welchen Bedingungen die Gesundheitseinrichtung (zu) viel Energie verbraucht. So lassen sich Maßnahmen realisieren, die genau dort ansetzen. Ohne dieses Wissen besteht die Gefahr, dass Investitionen an falscher Stelle getätigt werden.
Nach der Durchführung einer Effizienzmaßnahme lässt sich mit Hilfe des Systems zudem genau beziffern, wie hoch die Einsparungen ausgefallen sind. So kann ggf. nachjustiert werden. Das gilt auch, wenn sich im Krankenhaus oder Pflegeheim etwas ändert, z.B. durch eine veränderte Raumnutzung oder eine deutlich höhere oder geringere Bettenbelegung. Einige Energiemanagementsysteme, wie das von econ solutions, sollen auch eine CO2-Bilanzierung und damit konkrete Schritte für mehr Klimaschutz unterstützen.
Umfangreiche Förderprogramme unterstützen
Nicht alle Effizienzmaßnahmen erfordern Investitionen: Allein durch konsequente Verhaltensänderungen können Krankenhäuser ihren Energieverbrauch um bis zu zehn Prozent reduzieren, das haben die Recherchen des DKI ergeben.
Technische Maßnahmen, die Investitionen erfordern, werden aktuell durch eine Vielzahl an Förderprogrammen unterstützt. Zu den wichtigsten zählt beispielsweise die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Neben den Förderprogrammen auf Bundesebene gibt es auch solche auf Landes- und regionaler Ebene sowie von privaten Trägern, z.B. Fördervereinen.
Ob für die jeweilige Gesundheitseinrichtung ein Energieaudit nach EN 16247 oder ein Energiemanagement nach ISO 50001 ideal ist, hängt von viele Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal sagen. Was jedoch für alle gilt: Wer Potenziale zur Kosten- und CO2-Einsparung nicht ungenutzt lassen möchte, muss sich mit dem Thema beschäftigen.
Kontakt zum Autor:
Dipl.-Ing (FH) Thomas Parth, t.parth@bfe-institut.com