Corona-Pandemie
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen und nicht mehr zu verlängern.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März 2022. Diese soll voraussichtlich Ende des Jahres auslaufen. Grund sei die Dominanz sogenannter immunevasiver Corona-Varianten, wie es am Montag aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß.
Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß, erklärt dazu: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen zu lassen, ist absolut richtig und überfällig. Eine andere Entscheidung wäre nicht mehr erklärbar gewesen. Die Impfpflicht war ursprünglich damit begründet, dass Beschäftigte im Krankenhaus ihre Patientinnen und Patienten nicht anstecken sollten. Heute wissen wir, dass die Impfstoffe zwar die Geimpften gut gegen schwere Verläufe schützen, unter den Omikron-Varianten aber die Ansteckung und Weitergabe nicht verhindern. Damit wäre ein solch schwerer Eingriff in die Selbstbestimmung schon längst nicht mehr gerechtfertigt gewesen. Trotzdem hat die Bundesregierung über Monate an der Impfpflicht festgehalten. Die Beschäftigten der Krankenhäuser mussten in diesen Monaten noch mehr Bürokratie als ohnehin ertragen. Der Impfstatus musste umständlich erfasst und gemeldet werden, die ebenfalls überlasteten Gesundheitsämter mussten die Meldungen verarbeiten, prüfen und ggf. Betretungsverbote aussprechen. Das alles unter den Bedingungen eines nicht digitalisierten Meldewesens, in dem Faxe und Papierbögen dominieren. Impfpflicht und die dazugehörige Bürokratie sind gerade unter dem Eindruck des massiven Personalmangels nicht mehr zu vermitteln.“
„Es ist gut und richtig, die Impfpflicht jetzt zu beenden. Aber es bleibt der Beigeschmack, dass diese Entscheidung viel zu lange gedauert hat.“
Dr. Gerald Gaß