„E-Rezept“ (elektronisches Rezept) bezeichnet die digitale Übermittlung von Verordnungen zwischen Vertragsärzten und Apotheken, ist also die elektronische Form des Papierrezepts. Die Informationen sollen dabei auf ein Trägermedium oder ein zentrales Informationssystem geschrieben und von Apotheken ausgelesen werden.

1. Synonyme:
Das elektronische Rezept wird auch Online-Rezept oder digitales Rezept genannt. Die Schreibweisen variieren zwischen: E-Rezept, e-Rezept und eRezept.
2. Kurzhistorie:
Schon seit mehreren Jahren wird in Deutschland versucht, ein Konzept für das elektronische Rezept zu entwickeln. So sollte das elektronische Rezept ursprünglich bereits als Bestandteil der elektronischen Gesundheitskarte eingeführt werden. Dieses Projekt wurde jedoch auf Eis gelegt, da es noch Bedenken seitens der Politik gab. Nach derzeitigem Zeitplan soll das E-Rezept ab 1. Februar 2020 starten (Stand: 06.2019). Im europäischen Raum ist die elektronische Verordnung (z.B. in Dänemark, Schweden, Estland, Finnland, Island) bereits etabliert, zumeist allerdings nur auf lokaler bzw. nationaler Ebene – ohne Interoperabilität. Zwar misst die Bundesregierung der Interoperabilität des E-Rezepts eine hohe Bedeutung zu, konkrete Maßnahmen sind aber noch nicht eingeleitet worden. Stattdessen wird die Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten und Apothekerschaft verpflichtet, mit einer Frist von sieben Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) die erforderlichen Regelungen für das E-Rezept zu schaffen.
3. Ziel:
Die elektronische Verordnung soll Innovationen in der telemedizinischen Behandlung und eine sichere, bruchfreie Rezept-Kommunikation ermöglichen. Außerdem soll sie zur Entlastung von Ärzten, Apothekern und Patienten beitragen.
4. Wesentliche Merkmale:
„Erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt“, meint Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Es bietet viel Potenzial zur Prozessoptimierung zwischen den Gesundheitspartnern: Papierausdruck und händische Unterschrift entfallen, Arzneimittel können direkt elektronisch beim Verschreibungsprozess geordert, Rezepte online bestellt und unmittelbar digital zugesendet werden, durch die direkte digitale Einreichung werden Abrechnungsprozesse mit den Krankenkassen verkürzt. Die erwartete Kostenersparnis allerdings wird nicht durch das E-Rezept, sondern die Nutzanwendungen Notfallausweis, Medikationsplan und Gesundheitsakte bestimmt.
Die technische Realisierung des E-Rezepts wird Ärzten und Apothekern bzw. ihren Verbänden überlassen. Als Testregion für Telemedizin und Telerezept ist der Großraum Berlin als „Zukunftsregion digitale Gesundheit“ vorgesehen, der dafür 20 Millionen Euro erhält.
Ob und wann das E-Rezept die analoge Verordnung für Arzneimittel auf Papier ablösen wird, ist derzeit ungeklärt. Zunächst gilt es, mit den Erfahrungen aus verschiedenen Modellprojekten die technischen Rahmenbedingungen zur deutschlandweiten Einbindung in die Telematikinfrastruktur der gematik zu schaffen. Perspektivisch sollen auch Betäubungs- und Hilfsmittelverordnungen einbezogen werden.
5. Wesentliche Einsatzgebiete (Beispiel):
Im Rahmen der „EU-Strategie für Gesundheit und Pflege“ ist geplant, dass Apotheken nach und nach in allen Mitgliedstaaten elektronische Rezepte über die gemeinsame E-Health-Dienstinfrastruktur abrufen können. Für die Einführung in Deutschland bedeutet dies, dass die Migration des E-Rezepts in die Infrastruktur nicht nur der gematik, sondern auch der EU sichergestellt sein muss.
6. Unterscheidung von ähnlichen Begriffen:
keine
Autor:
Markus Bönig
MedTech-Unternehmer und KI-Spezialist.
Er durchlief zuvor mehrere Stationen im Management internationaler IT-Konzerne (Cisco Systems, GE Compunet und Computacenter).
Bönig M. (2020) Definition Elektronisches Rezept. In: Matusiewicz D. Kusch C. (Hrsg.) Digital Health Lexikon, Health&Care Management, URL: hcm-magazin.de, Holzmann Medien, 2020.