Fort- und Weiterbildung und Personalentwicklung
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe stellen den Referentenentwurf zum Pflegeberufegesetz vor. Sowohl der Deutsche Pflegerat, als auch der Katholische Pflegeverband begrüßen die Entscheidung für eine generalistische Pflegeausbildung.
„Die generalistische Pflegeausbildung ist ein Meilenstein für die dringend gebotene Weiterentwicklung der Pflegeberufe in Deutschland“, betonte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, am 27. November in Berlin. Westerfellhaus ging damit auf die Vorstellung des Referentenentwurfes des Pflegeberufegesetzes durch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein. Auch der Katholische Pflegeverband beschreibt diese Entscheidung als Meilenstein.
Qualität der Ausbildung steigt
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt ausdrücklich die Vorlage des gemeinsamen Referentenentwurfes und damit die Entscheidung für eine generalistische Pflegeausbildung.“ Westerfellhaus: „Der heutige Tag ist ein wichtiger Tag für alle professionell Pflegenden, auf den wir viele Jahre hingearbeitet haben. Die Arbeit der professionell Pflegenden wird durch die generalistische Pflegeausbildung mit Schwerpunktbildung aufgewertet und auf solide Füße gestellt. Das wird zu einem enormen Motivationsschub führen.“
Durch die Zusammenführung der Kompetenzen der drei bisherigen Pflegefachberufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem neuen Pflegeberuf werde die Qualität der Pflegeausbildung gesteigert. „Die neue Pflegeausbildung wird entscheidend zur Sicherung des hohen Standards der pflegerischen Versorgung in Deutschland beitragen“, betonte Westerfellhaus weiter.
Denk-Handlungs-Grenzen überwinden
Nach Ansicht des Katholischen Pflegeverbands könne es eine gemeinsame Pflegeausbildung leisten, bestehende Denk-Handlungs-Grenzen der Pflegenden zu überwinden und eine gute nachhaltige pflegerische Versorgung der Menschen in allen Altersstufen und über alle Versorgungssektoren hinweg zu ermöglichen. Der Referentenentwurf sieht zudem die Festschreibung vorbehaltener Aufgaben für den Pflegeberuf vor. Dies würde den Pflegeberuf aufwerten und klarstellen, dass professionelle Pflege eine gute Ausbildung bedarf und erfordert. Zudem führe die auf die Zukunft ausgerichtete, kompetenzbasierte Ausbildung zu einer breiten ganzheitlichen beruflichen Handlungskompetenz.
Neue Karrierechancen für Pflegende
Als zweiten Zugang zum Beruf sieht der Entwurf die hochschulische Pflegeausbildung vor. „Beides sind Kernforderungen des Deutschen Pflegerats. Deren Aufnahme in das Pflegeberufegesetz begrüßen wir ausdrücklich.“ Die neue Pflegeausbildung schaffe neue Karrierechancen für Pflegefachpersonen, steigere die Attraktivität und fördere damit auch den Verbleib im Beruf. Der Katholische Pflegeverband betont zudem, dass die Ausbildungsziele – beruflich als auch hochschulisch – umfassend und auf Zukunft hin ausgerichtet sind.
Zu etlichen Details gebe es aus Sicht des Deutschen Pflegerats aber noch Diskussionsbedarf, sagte dessen Präsident. „Bei den Zugangsvoraussetzungen sollten wir keine Kompromisse eingehen. Die Qualität darf nicht der Quantität geopfert werden“, mahnte Westerfellhaus. Auch sollte man sich bei der inhaltlichen Ausgestaltung der praktischen Ausbildung an Ausbildungserfordernissen und nicht an Arbeitgeberinteressen orientieren, gab der Präsident des Deutschen Pflegerats zu bedenken.
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