Aktionsbündnis Patientensicherheit Dritte Erhebung zu klinischen Risikomanagements

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Patientensicherheit

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) hat zusammen mit seinen Partnern die dritte bundesweite Erhebung zum Stand der Umsetzung des klinischen Risikomanagements beauftragt. Damit sollen die Vorgaben des Patientenrechtegesetz kontrolliert werden.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit führt nach 2010 und 2015 bereits die dritte bundesweite Erhebung durch. – © ???? (stock.adobe.com)

„Das APS setzt sich seit langem für eine verbesserte Sicherheitskultur als wichtigem Baustein zur Verbesserung der Patientensicherheit ein. Dazu gehört ein offener Umgang mit Fehlern und (Beinahe-)Schäden, um für die Zukunft zu lernen. Wir freuen uns über die Förderung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und auf die Zusammenarbeit mit den in klinischen Abläufen und der Patientensicherheitsforschung erfahrenen Kooperationspartnern“, sagt Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS. „Wichtig ist uns auch, in einem aktiven wissenschaftlichen Beirat die Expertise und den Blickwinkel weiterer Akteure im Gesundheitswesen in die Studie einzubringen, darunter insbesondere die Mit-Initiatoren und Kooperationspartner der früheren Befragungen.“

Strengere Erhebung als bisher

Inhaltlich knüpft die Studie an die beiden früheren Erhebungen des APS in Zusammenarbeit mit dem Institut für Patientensicherheit (IfPS   ) aus den Jahren 2010 und 2015 an, soll aber noch stärker als früher auf die praktische Umsetzung vor Ort fokussieren. So wird in der Studie u.a.  die Nutzung von Berichts- und Lernsystemen (CIRS) erfragt und der klinikinterne Umgang mit Personal, das an kritischen Ereignissen beteiligt war (Second Victims) erhoben. Zum Anschluss an internationale Sicherheitsstandards werden u.a.  Kategorien des Globalen Aktionsplans für Patientensicherheit 2021-2030  der WHO erhoben, die klinikinterne Position der Patientensicherheitsbeauftragten in der Managementstruktur und das Entlassmanagement. Zum Erhalt einer aktualisierten Datengrundlage wird das APS gemeinsam mit dem IfPS, dem Deutsches Krankenhaus Institut und Prof. Dr. Reinhard Strametz von der Hochschule RheinMain  eine Vollerhebung bei allen nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland vornehmen.

Ergebnisse für kommendes Jahr erwartet

Der Befragungsbeginn ist für November dieses Jahres geplant, die Veröffentlichung der pseudonymisierten Ergebnisse im Jahr 2022. Es gilt, Förderfaktoren und Barrieren zu identifizieren, die eine erfolgreiche Umsetzung klinischen Risikomanagements unterstützen oder erschweren. Die Daten sollen sowohl politischen Entscheidungsträgern als auch Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen in Form eines Feedback-Berichts zur Verfügung gestellt werden, um das klinische Risikomanagement weiterzuentwickeln und dadurch die Patientensicherheit zu erhöhen.