Klinikmarkt
Weiter Kritik an Lauterbachs Plänen für eine Krankenhausreform: Schleswig-Holstein und zwei weitere Länder wollen wissen, ob die geplante Reform zu weit in ihre Kompetenzen eingreift. Gesundheitsministerin von der Decken warnt vor erheblichen Kosten.

Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Das kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) an. Die drei Landesregierungen haben dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten angefordert.
Die Länder wollen wissen, ob durch die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestrebte Reform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinregiert wird. Mit Ergebnissen des Gutachtens rechnen sie noch im Frühjahr.
„Die vom Bund geplanten Strukturveränderungen greifen massiv in die Krankenhausplanung der Länder ein und haben erhebliche Kostenfolgen“, sagte Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Zur Qualität und Intensität der Zusammenarbeit mit dem Bund gebe weiterhin deutlich unterschiedliche Vorstellungen. Die Reform müsse auf rechtssicheren Füßen stehen. „Wir haben – aus gutem Grund – in Deutschland kein staatliches Gesundheitssystem, bei dem Kliniken einfach per politischem Beschluss eröffnet, verschoben oder geschlossen werden können.“
Holetschek auf der Suche nach der „roten Linie“ bei Krankenhausreform
Holetschek sagte, Krankenhausplanung sei Ländersache. Natürlich gebe es eine Verzahnung zwischen Planung der Kliniken und der Vergütung. „Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt“, erklärte der bayerische Gesundheitsminister.
Die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin zielen darauf ab, das gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken.
Das Ländergutachten soll der Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger erstellen, der Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Uni Augsburg ist.
Zur vierten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission …
… für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de