G-BA Dokupflicht für Zolgensma

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G-BA und Pharma

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fordert für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens von Zolgensma die Erhebung von Patientenregisterdaten. Die Versorgungsbefugnis wird auf Leistungserbringer beschränkt, die an der anwendungsbegleitenden Datenerhebung mitwirken.

Der G-BA fordert die Datenerhebung im Smartcare-Register zur erneuten Bewertung des Zusatznutzens des Gentherapeutikums Zolgensma. – © madedee (stock.adobe.com)

Die klinischen Erfahrungswerte mit Zolgensma, einer Gentherapie gegen bestimmte Formen der spinalen Muskelatrophie (SMA), müssen künftig vom Hersteller in Form eines Studienprotokolls belegt werden. Ziel ist es, gegenüber der Vergleichstherapie mit Spinraza eine bessere Datenlage zu erhalten.

Daten im Smartcare-Register dokumentiert

Zolgensma darf jetzt nur noch eingesetzt werden, wenn die behandelnden Ärzte und Ärztinnen die geforderten Daten in dem Patientenregister Smartcare – Verlaufsbeobachtung und Therapieevaluation bei spinaler Muskelatrophie – der Freiburger Universitätsklinik dokumentieren. Erfasst werden sollen in regelmäßigen Abständen:

  • die motorischen Fähigkeiten beim Sitzen und Gehen,
  • beim Sitzen im Rollstuhl
  • sowie das Erfassen unerwünschter Ereignisse.

Fortbildung zu motorischen Funktionstests

Darüber hinaus bietet das Bündnis Smartcare (bestehend aus Neuropädiater, Neurologen und Patientenorganisationen) Fortbildungen zu motorischen Funktionstests an. Jährlich werden in Deutschland circa 80 bis 120 Kinder mit spinaler Muskelatrophie geboren. Die Erkrankung geht mit Muskelschwäche und Skelettverformungen einher und führt in der schwersten Form unbehandelt zum Tod.

G-BA verpflichtet Hersteller zur Datenerhebung

Das Gentherapeutikum Zolgensma ersetzt mit einer Kopie das fehlende Gen: Es ist seit Mai 2020 europaweit zugelassen und gilt mit 2,26 Millionen Euro als das teuerste Medikament weltweit. Obwohl der Zusatznutzen bislang nicht belegt werden konnte, ist es aufgrund einer Sonderzulassung auf dem Markt. Seit 2020 kann der G-BA Hersteller dazu verpflichten, systematisch und regelmäßig Daten aus der Versorgungspraxis zu erheben und auszuwerten. Der Abschlussbericht zu Zolgensma muss dem G-BA bis spätestens 2027 vorliegen.

Mit einem Klick hierauf gelangen Interessierte zum Smartcare-Register.