Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung erhält den notwendigen politischen Stellenwert“

Der bvitg e.V. bewertet den Gesetzentwurf zum „Digitale Versorgung Gesetz (DVG)“ für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation als positiv. Gleichzeitig verweist er auf die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen bei der Einführung weiterer digitaler Anwendungen sowie der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI).

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Der Gesetzesentwurft des „Digitalen Versorgung Gesetztes (DVG“ beurteilte der bvitg e.V. in einem ersten Fazit als positiv. – © santiago silver (stock.adobe.com)

„Mit dem aktuellen Referentenentwurf zum Digitale Versorgung Gesetz   (DVG) nimmt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung konsequent in den Fokus, was dem Thema die dringend benötigte Relevanz verschafft“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V. in einem ersten Fazit. Vor allem der patientenzentrierte Ansatz, durch den digitale Gesundheitsanwendungen einen schnelleren Zugang in die Gesundheitsversorgung erhalten sollen, sei dabei positiv zu bewerten. Neben dem eRezept soll künftig u. a. auch die elektronische Verschreibung von Heil-, Hilfs- und Betäubungsmitteln ermöglicht werden. Deswegen hat das BMG die Notwendigkeit einer flächendeckenden Anbindung aller Leistungserbringer, also auch Krankenhäuser, Apotheken und Pflegeeinrichtungen, an die Telematikinfrastruktur (TI) erkannt und entsprechend berücksichtigt.

Insgesamt muss die Finanzierung der Investitionen in die digitale Vernetzung sichergestellt werden. Das heutige DRG-System sehe keine ausdrückliche Finanzierung digitaler Lösungen vor. Die Schaffung von monetären Anreizen zur Nutzung des eArztbriefes ist aus Sicht des bvitg hingegen ein positives Zeichen. „Im Vergleich zur digitalen Alternative darf sich das „Faxen“ nicht mehr lohnen! Sobald digitale Anwendungen den Leistungserbringern zu Verfügung stehen, sollten diese grundsätzlich auch attraktiver vergütet werden als deren analoge Pendants“, betont Zilch. Gleichzeitig vermisse der bvitg eine transparente strategische Komponente. „Zur sinnstiftenden und effektiven Vernetzung aller Leistungserbringer ist der bloße politische Gestaltungswille nicht auseichend. Hierfür bedarf es einer übergeordneten Strategie, die ein zielführendes Zusammenspiel aller geplanten Digitalisierungsmaßnahmen sicherstellt, sowie einer nationalen Koordinierungsstelle eHealth, die den gesamten Entwicklungsfortschritt begleitet“, so Zilch.

Der Verband sehe aufgrund der Erweiterung der Freiräume für Krankenkassen die Gefahr, einer wettbewerbsverzerrenden und innovationsfeindlichen Marktsituation digitaler Konzepte zu fördern und zu entwickeln. „Zwar ist es grundsätzlich opportun den Gestaltungswillen der Krankenkassen zu nutzen, dennoch bleibt es originäre und primäre Aufgabe der Industrie, innovative Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Nur so kann letztlich auch ein Wettbewerb von marktgerechten Anwendungen zu Gunsten der Patienten sichergestellt werden. Eigenständige Unternehmensgründungen unter Verwendung von Versichertengeldern durch die Krankenkassen sind ebenso abzulehnen wie unternehmerisches Engagement anderer Körperschaften öffentlichen Rechts“, sagt Zilch. Um die Entwicklung von praxisnahen Lösungen zu gewährleisten, müsse bei der Ausarbeitung von Spezifikationen für Anwendungen sowie bei den Zugangsvoraussetzungen für weitere Leistungserbringer frühzeitig und konsequent die Fachexpertise der Industrie genutzt und eingebunden werden. Dabei sei u.a. darauf zu achten, dass Spezifikationen künftig auf Basis internationaler Standards und Profile ausgearbeitet werden. Hier biete das aktuelle Gesetzgebungsverfahren eine Chance, bestehende Lücken im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu schließen.