Gutachten Die Vorzüge der erweiterten ambulanten Versorgung

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Integrierte Versorgung & Transsektorale Zusammenarbeit

Ein Gutachten liefert Lösungsansätze für die erweiterte ambulante Versorgung (EAV). Der Bedarf an solchen Versorgungsformen sei groß, besonders in Regionen, in denen kleine Krankenhäuser keine Zukunft haben.

Ambulante Versorgung
Das Gutachten „IGZ konkret“ liefert Lösungsansätze für die erweiterte ambulante Versorgung (EAV). – © Mimi Potter (stock.adobe.com)

In dem Gutachten beschäftigen sich die Wissenschaftler mit der konkreten Umsetzung der EAV, bei der Patientinnen und Patienten über einige Tage in einem intersektoralen Gesundheitszentrum (IGZ) überwacht und versorgt werden.

Gutachten zeigt großes Potenzial für EAV

Das vorgestellte Konzept erarbeitet hierzu das Behandlungsspektrum und die notwendige Infrastruktur. Ferner werden Auswirkungen auf die Versorgung sowie wirtschaftliche Effekte hergeleitet. „In zahlreichen Expertengesprächen mit Ärzteschaft und Vertretenden anderer Gesundheitsberufe wurde deutlich, wie groß das medizinische Potenzial und auch der Bedarf der Patientinnen und Patienten für eine derartige Versorgungsform ist“, sagt Dr. Heidrun Sturm vom Uniklinikum Tübingen, die das Gutachten mitverfasst hat.

Die EAV richtet sich an Patientinnen und Patienten, die nicht die hochtechnisierte Infrastruktur eines Krankenhauses benötigen, jedoch aufgrund kurzfristig intensivierten Behandlungs-, Unterstützungs- oder Monitoringbedarf vorübergehend nicht rein ambulant behandelt werden können. Möglich ist eine Unterbringung für drei bis fünf Nächte. Adressiert werden vorrangig allgemeinärztlich-internistische und weitere konservative Angebote.

Enge Vernetzung mit regionalen Strukturen

Eine solche Versorgungsform bildet laut Sturm einen „hervorragenden Ansatzpunkt für interprofessionelle Kooperation und die Koordination im Rahmen einer zentrumsbasierenden Versorgung“. Entsprechend sei eine enge Vernetzung mit existierenden regionalen Strukturen zwingender Bestandteil des Konzepts.

Das erst jetzt veröffentlichte Gutachten „IGZ konkret“ wurde bereits im April 2021 vom Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung des Uniklinikums Tübingen und der Unternehmensberatung Oberender im Auftrag und unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verfasst.

Mit einem Klick hierauf finden Interessierte das Gutachten.