Der DICOM-Standard ermöglicht eine verlust- und barrierefreie Übertragung, Speicherung und den Abruf digitaler Bilder aus dem Medizinsektor und den dazugehörigen Zusatzinformationen. Hierdurch kann eine Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen sichergestellt werden.

1. Synonyme:
Digital Imaging and Communications in Medicine Standard.
2. Kurzhistorie:
Die Implementierung von digitalen Archivierungsplattformen als auch die zunehmende digitale Bildverteilung im medizinischen Bereich, haben zu einer verstärkten Nachfrage nach einem flächendeckenden einheitlichen Standard geführt. Hierauf wurde unter anderem in den früheren 1990ern der DICOM-Standard veröffentlicht.
3. Ziel:
Im Medizinsektor ist eine stetige Zunahme der bildgebenden diagnostischen Maßnahmen zu verzeichnen. Die zunehmenden komplexeren hersteller- und geräteindividuellen Softwareprodukte erschweren ohne einen einheitlichen Standard einen verlust- und barrierefreien Zugriff und eine Verteilung dieser Bilddaten und deren Zusatzinformationen. Durch die Implementierung des DICOM-Standards ist ein globaler Zugriff auf die hinterlegten Daten herstellerunabhängig möglich. Hierdurch besteht zum einen die Möglichkeit die Behandlungsqualität zu verbessern, da die Auswertungszeit der hinterlegten Daten durch einen schnelleren Zugriff verkürzt werden kann. Zum anderen können monetäre Benefits genannt werden, da unnötige und teils kostenintensive redundante Neuaufnahmen verhindert werden.
4. Wesentliche Merkmale:
Der DICOM-Standard besteht aus unterschiedlichen und voneinander unabhängigen „Parts“. Diese Parts beinhalten spezifische Themengebiete, wie beispielhaft die Datenstrukturen und Kodierungen oder auch den Nachrichtenaustausch. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden 22 Parts vorgehalten. Der Standard ist öffentlich einsehbar und es können Verbesserungsvorschläge eingereicht werden. Daher werden kontinuierlich Anpassungen vorgenommen und aktualisierte Versionen werden jährlich mehrmals veröffentlicht.
5. Wesentliche Einsatzgebiete
Verschiedene digitale medizinische Bildaufnahmen, wie z. B. Aufnahmen von Computer- und Magnetresonanztomographen oder Sonographien, können durch den Einsatz des DICOM-Standards barriere- und verlustfrei an andere Leistungserbringer verschickt und dort schlussendlich für die weitere Behandlung der Patientinnen und Patienten genutzt werden. Exemplarisch bestehen Benefits bei Verlegungen in andere Krankenhäuser oder bei einer sektorenübergreifenden Versorgung. Auch wird dieser Standard bei der Telemedizin verwendet, wodurch viele Institutionen telemedizinische Maßnahmen in Anspruch nehmen können.