Hauswirtschaft
Die Interessenvertretung der hauswirtschaftlichen Akteure in Deutschland zeigt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Terminservice- und Versorgungsgesetz Verbesserungsvorschläge auf.
Positiv bewertet der Deutsche Hauswirtschaftsrat e.V. die Zulassung ambulanter Betreuungsdienste, die neben der pflegerischen Betreuung auch Hilfe für die Haushaltsführung anbieten. Jedoch sieht die Interessenvertretung die Fachlichkeit der Hauswirtschaft im Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) nicht ausreichend berücksichtigt. Der Rat fordert nachzubessern, denn
- Berufe der Hauswirtschaft würden in der Aufzählung der Berufsabschlüsse für verantwortliche Fachkräfte fehlen,
- der Begriff „pflegerische Betreuung“ würde den Eindruck erwecken, es gehe nur um Leistungen von Pflegekräften und
- es gebe in einigen Bundesländern eine strikte Trennung zwischen Betreuungsleistungen und hauswirtschaftlicher Versorgung. So könne der Bedarf der Versicherten – eine Kombination aus pflegerischer, sozialer und hauswirtschaftlicher Betreuung – nicht richtig abgedeckt werden.
Wird der Gesetzesentwurf nach den Forderungen des Rats nachgebessert, sei die Zukunft der hauswirtschaftlichen Dienstleister gesichert. Es könnten sich neue Unternehmen im Markt etablieren und sich zu ambulanten Betreuungsdiensten entwickeln. Des Weiteren fordert der Deutsche Hauswirtschaftsrat die Qualitätsanforderungen nicht ohne ihren Einbezug festzulegen.