Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) Den Berliner Krankenhäusern fehlen Millionen

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Corona-Pandemie

Die Berliner Krankenhäuser hatten durch die Corona-Pandemie bedingte Erlösrückgänge in Höhe von 100 Millionen Euro allein im Monat Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahr. Das geht aus einer Umfrage der BKG hervor.

Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG. – © BKG

Die Berliner Kliniken hatten laut der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) im Januar 2021 durchschnittliche Erlösrückgänge in Höhe von 28,4 Prozent bei einem Belegungsrückgang von 27,3 Prozent gegenüber dem Januar 2020. Die BKG hat mit einer Umfrage bei den Kliniken Erlösausfälle in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro für den Monat Januar 2021 (im Vergleich zu Januar 2020) ermittelt. Dem gegenüber stehen Ausgleichszahlungen, die lediglich 67 Prozent der Ausfälle kompensieren. Die Ausgleichszahlungen waren und sind laut BKG dringend notwendig, um die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten und stabile Gehaltszahlungen zu garantieren. „Ansonsten hat dies ab März ruinöse Auswirkungen“, heißt es seitens der BKG dazu in einer aktuellen Pressemitteilung. Denn: Krankenhäuser müssten trotz einer weiter anhaltenden Pandemielage ihre Beschäftigten möglicherweise in Kurzarbeit schicken.

„Wenn der Inzidenzwert weiter unter 70 bleibt, fließen ab 10. März 2021 keine Hilfen mehr für die Berliner Kliniken. Der Abwärtstrend beim Infektionsgeschehen verlangsamt sich, der Inzidenzwert bewegt sich zurzeit nur mühsam auf die 50 zu. Das ist möglicherweise eine Folge der sich verstärkt verbreitenden Virusmutante. Wir haben immer noch rund 20 Prozent Covid19-Patienten auf Intensivstationen. Für die Krankenhäuser dauert die Krise damit unvermindert an. Mit dem drohenden Auslaufen der Ausgleichszahlungen steuern die Kliniken auf ein wirtschaftliches Desaster zu. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Politik ausgerechnet jetzt nur so zögerlich unterstützt und einen Rettungsschirm aufspannt, der kein einziges Krankenhaus in Berlin auffangen kann“, sagt Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.

Belegungsrückgang um knapp 13 Prozent schafft weitere Herausforderungen

Die Umfrage der BKG, die die Erlösrückgänge verdeutlicht, habe auch ergeben, dass die Berliner Krankenhäuser für das gesamte Jahr 2021 einen Belegungsrückgang von 12,7 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 2019 erwarten und hohe Erlösausfälle auch in Krankenhäusern entstehen, die nicht in die Ausgleichszahlungen einbezogen sind. Dies habe folgende Gründe:

  • Planbare Behandlungen und Eingriffe müssen auch dort verschoben werden.
  • Durch Hygienemaßnahmen und durch den Corona-bedingten Ausfall von Personal kann in allen Krankenhäusern auf lange Sicht kein Regelbetrieb gefahren werden.
  • Hinzu kommen Mehrkosten durch die Versorgung von Covid19-Patienten und Erlösausfälle in anderen Versorgungsbereichen wie etwa Ambulanzen.
  • Der Personalaufwand ist durch Hygieneschulungen, Zeitaufwand für Hygienemaßnahmen, Schulung für den Einsatz in intensivmedizinischen Bereichen und durch Krankheit und Ausfallzeiten hoch.
  • Auch in der Psychiatrie entstehen hohe Erlösausfälle, neben den oben genannten Aspekten können laut BKG z.B. Therapien nur in kleineren Gruppen durchgeführt werden.

Das für den Covid-Beirat erstellte Gutachten zur Erlössituation vom ersten bis zum dritten Quartal 2020 hat laut BKG bescheinigt, dass die Ausgleichszahlungen in 2020 dringend notwendig waren und die Krankenhäuser mit extremen Fallrückgängen und Erlösausfällen zu tun hatten. Allerdings sind Schlussfolgerungen erst mit Einbezug des vierten Quartals mit den schlimmsten Monaten der Pandemie zulässig. Zudem betrachtet das Gutachten nur Erlöse und nicht den höheren Aufwand in den Krankenhäusern durch Schutz- und Hygienemaßnahmen, Personalausfall, Schulungen etc. Deutlich macht dies aber, dass der Rettungsschirm auch in 2021 mit ausreichend Planungssicherheit fortgeführt werden muss.

Gefordertes Ziel: Liquidität und Budget sichern

Jetzt muss nach Einschätzung der BKG die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig gesichert, Budgetsicherheit für das zweite Krisenjahr 2021 gegeben und weniger Bürokratie und Dokumentation ermöglicht werden. Dazu habe man der Politik bereits faire Angebote unterbreitet, z.B. die Berücksichtigung der gezahlten Ausgleichszahlungen bei einem für das Jahr 2021 verpflichtend durchzuführenden Erlösausgleich. Dadurch sollen negative Leistungsanreize und Überzahlungen ausgeschlossen werden können. Der Verordnungsentwurf mit einer Beendigung der Liquiditätshilfen darf nach Ansicht der BKG so nicht umgesetzt werden.

Am 24. Februar 2021 wird der Expertenbeirat zur Weiterentwicklung des Krankenhaus-Rettungsschirms erneut zusammenkommen. Die Zurückhaltung im Umgang mit der Frage der finanziellen Absicherung der Krankenhäuser müsse hier aufgegeben werden.