DBfK: Einstufung der Pflegeberufe im DQR ist zu niedrig

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in die Liste der im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordneten Berufe die bisher ausgeklammerten Gesundheits- und Krankenpfleger aufgenommen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat diese Zuordnung nun scharf kritisiert.

Die Pflegeberufe wurden auf Niveau 4 des achtstufigen DQR-Rahmens eingeordnet. „Dies halten wir für sachlich falsch! Es wird dem im Krankenpflegegesetz geforderten Kompetenzniveau nicht gerecht“,  sagt Gertrud Stöcker, Vize-Präsidentin des DBfK. Die Pflegeprofessionen müssten stattdessen auf Niveau 5 eingestuft werden, so der Verband, weil die neue Zuordnung ansonsten dem im Krankenpflegegesetz geforderten Kompetenzniveau nicht gerecht werde. Das gelte gleichermaßen für die Zuordnung der Ausbildung in der Altenpflege und auch in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege .

Für die Berufe nach dem Krankenpflegegesetz erfolgte die Einstufung nach Kenntnis des DBfK ohne Rücksprache mit dem fachlich zuständigen Bundesministerium für Gesundheit. Die Zuordnung wurde auf der Basis von Bildungsstrukturen und nicht des tatsächlich erreichten Kompetenzniveaus vorgenommen. Der DBfK hatte im Jahr 2009 mit Bildungsexperten das Alten- und Krankenpflegegesetz geprüft. Man habe dabei festgestellt, dass die in den Gesetzen geforderten Kompetenzen eindeutig dem DQR- Niveau 5 entsprechen.

Die „Absurdität der Zuordnung“ werde auch unterstrichen durch die Zuordnung der Pflegeassistenzqualifikation auf dasselbe Niveau. Demnach erreichten sowohl die staatlich geprüften Fachkräfte für Pflegeassistenz mit ein- oder zweijähriger Ausbildung als auch die Angehörigen der Heilberufe nach Artikel 74 (19) GG Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit dreijähriger Ausbildung das identische Kompetenzniveau. Das sei sachlich nicht zu begründen und auch nicht zu verstehen. Parallel dazu werde „paradoxerweise die Heilerziehungspflege – ein eng verwandter Beruf – dem Niveau 6 zugeordnet.“ Die DBfK fordert die beiden Ministerien auf, die Einstufung zu korrigieren – bisher jedoch ohne Erfolg.

Hintergrund: Der DQR wurde entwickelt, um das deutsche Bildungssystem transparenter zu machen. DQR unterscheidet dabei acht Niveaus zur allgemeinen Beschreibung der Kompetenzen, die im Bildungssystem erworben werden. Der achtstufige Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) dient dabei als Referenzrahmen. Er soll ermöglichen, Bildungsabschlüsse innerhalb der Europäischen Union zu vergleichen.