Wenn Einrichtungen Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen, sollte stets auf eine rechtssichere Vertragsgrundlage geachtet werden. Damit Kliniken rechtlich auf der sicheren Seite sind, sollten einige Vorgaben beachtet werden.
Wenn Einrichtungen Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen, sollte stets auf eine rechtssichere Vertragsgrundlage geachtet werden. Damit Kliniken rechtlich auf der sicheren Seite sind, sollten einige Vorgaben beachtet werden.