Datenschutz ist im Allgemeinen der Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, womit Datenschutz ein Grundrecht ist. Im Gesundheitssektor spielt der Datenschutz dabei eine Sonderrolle.

1. Synonyme:
Datenschutz wird häufig fälschlicherweise als Datensicherheit, Informationssicherheit oder IT-Sicherheit bezeichnet, ist aber etwas völlig anderes.
2. Kurzhistorie:
Mit dem Eid des Hippokrates besteht die ärztliche Verschwiegenheitspflicht und somit ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes schon seit der Antike. Mit dem hessischen Datenschutzgesetz von 1970 wurde das Thema „Datenschutz“ weltweit erstmals in einem eigenen Gesetz berücksichtigt. Der Datenschutz beinhaltet im Wesentlichen den rechtlichen Rahmen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten. Aufgrund der fortschreitenden Entwicklung der Datennutzung kam und kommt es regelmäßig zu Novellierungen der jeweiligen Datenschutzgesetze. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) existiert seit dem 25. Mai 2018 ein umfassendes Regelwerk, das den Datenschutz auf europäischer Ebene aneinander angleichen soll.
3. Ziel:
Der Datenschutz dient vornehmlich dem Schutz von Daten betroffener Personen. Personenbezogene Daten sollen und dürfen nur nach bestimmten Grundsätzen verarbeitet werden. Dies soll dazu führen, dass im Rahmen unserer digitalen Möglichkeiten nicht Unmengen von Daten innerhalb einer Datensammelwut unkontrolliert genutzt werden. Diese sollen für einen bestimmten Zweck erhoben und genutzt werden. Dies soll für den Betroffenen transparent gemacht werden, sodass dieser frei bestimmen und nachvollziehen kann, was wozu, wann, an wen und warum übermittelt wird. Dies betrifft in der Gesundheitsbranche im besonderen Maße Patientendaten, die zu einer besonderen Art von Daten gehören, deren Verarbeitung grundsätzlich erst einmal verboten ist, da der hierdurch angerichtete Schaden für Personen besonders hoch wäre. Unternehmen müssen daher besondere Vorkehrungen zum Schutz der Daten treffen.
4. Wesentliche Merkmale:
Mit Inkrafttreten der DSGVO ist der Datenschutz auch in den öffentlichen Fokus gerückt. Betroffene erhalten eine Ausweitung ihrer Rechte. Diejenigen, die Daten erheben und verarbeiten, müssen verschärfte grundlegende Regeln, wie z.B. „privacy by design“ und „privacy by default“, beachten. Im Gesundheitsbereich wird Datenschutz daher oft als Stolperstein betrachtet. Ein Hemmschuh der Arbeitsprozesse verkompliziert und verursacht Kosten. Zahlreiche Beispiele zeigen allerdings, dass alle Beteiligten ein Interesse an einem funktionierenden Datenschutz haben sollten. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der stetig steigenden Speicherung von sensiblen Daten erhält deren Schutz eine zentrale Rolle, die in vielen Fällen in ein Datenschutzmanagementsystem mündet.
5. Wesentliches Einsatzgebiet:
Datenschutz ist ein Thema, das innerhalb eines jeden Prozesses und eines jeden Projektes innerhalb des Unternehmensalltags mitgedacht und gelebt werden muss. Die Anforderungen der DSGVO werden mit einem individuellen Datenschutzmanagementsystem umgesetzt.
6. Unterscheidung von ähnlichen Begriffen:
siehe Informationssicherheit

Autor:
Prof. Dr. Thomas Jäschke
Sprecher des Hochschulbereichs IT-Management, FOM Hochschule, Essen und Vorstand Datatree
Jäschke T. (2020) Definition Datenschutz. In: Matusiewicz D. Kusch C. (Hrsg.) Digital Health Lexikon, Health&Care Management, URL: hcm-magazin.de, Holzmann Medien, 2020.