Am 10. Oktober 2020 trat das KHZG in Kraft. Es mutet wie ein Befreiungsschlag für die Krankenhauslandschaft an, wenn 4,3 Milliarden Euro für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist die Förderung der Digitalisierung und Cybersicherheit. Über den Gesetzesinhalt, das Antragsverfahren, die Fördervoraussetzungen sowie förderfähige Vorhaben.