Deutscher Hauswirtschaftsrat Corona-Prämien auch für Hauswirtschaftler

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Die finanzielle Anerkennung für Beschäftigte in der Altenpflege gilt auch für hauswirtschaftliche Bereiche. Das sieht der Verband als „ersten wichtigen Schritt hin zu einer gleichwertigen innerbetrieblichen Stellung“.

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Die Corona-Prämie erhalten auch Hauswirtschafter in der Altenpflege. – © bigy9950 (stock.adobe.com)

„Wir haben gemeinsam viel erreicht“, damit begründet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 15. Mai das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. In diesem Gesetz wird unter anderem „zum Zweck der Wertschätzung für die besonderen Anforderungen während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie eine für jeden Beschäftigten in zugelassenen Pflegeeinrichtungen einmalige Sonderleistung“ verpflichtend.

Hauswirtschaft ist systemrelevant

Diese Sonderleistungen gelten auch für Hauswirtschafter. Der Deutsche Hauswirtschaftsrat weist daher die Anspruchsberechtigtendarauf hin, dass die Formulierung zu § 150a SGB XI, Abs. 2 „Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung“ nicht in Gesetzestext selbst, sondern in der Begründung genannt ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 11. Mai dem Deutschen Hauswirtschaftsrat ausdrücklich bestätigt, dass „Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung“ einbezogen sind.

Hinzuweisen ist auch darauf, dass das Gesetz vorsieht, dass die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken können. Hier legen die Länder oder Arbeitgeber den Rahmen aber selbst fest. Die einzelnen Regelungen werden auf der Homepage des Deutschen Hauswirtschaftsrats veröffentlicht.

Zusammenarbeit zwischen Pflege und Hauswirtschaft

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat hat sich nach Bekanntwerden der ersten Überlegungen zur Corona-Prämie an die ehemalige Pflegekommission, die zuständigen Minister und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses mit der Bitte gewandt, die herausragenden Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung während der Coronakrise gleichermaßen zu berücksichtigen. Es hätte einen Keil in die Belegschaften getrieben, wenn die in der letzten Zeit so hervorragende Zusammenarbeit von Pflege und Hauswirtschaft in Altenhilfeeinrichtungen nicht gleichwertig berücksichtigt worden wäre.

Damit hat der Deutsche Hauswirtschaftsrat auch auf die zahlreichen Meldungen von Leitungskräften in der Hauswirtschaft reagiert, die diese Gleichbehandlung gefordert hatten. „Wir sehen die Prämie als einen ersten wichtigen Schritt hin zu einer gleichwertigen innerbetrieblichen Stellung und Entlohnung der Hauswirtschaft“, so die Präsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrates Sigried Boldajipour .