Terminservice- und Versorgungsgesetz Bundesverband Gesundheits-IT sieht freien Markt im Nachteil

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In einer Stellungnahme des Bundesverbands Gesundheits-IT begrüßt er den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Terminservice- und Versorgungsgesetz. Jedoch sollten bereits bestehende marktwirtschaftliche Angebote miteinbezogen werden, z.B. bei der elektronischen Patientenakte.

Bundesverband Gesundheits-IT sieht freien Markt im Nachteil
Durch das neue Gesetz soll ein schnellerer, digitaler Zugang zu Arztterminen sowie eine beschleunigte Einführung der elektronischen Patientenakte beschlossen werden. – © Matthew Benoit (stock.adobe.com)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll Patienten eine schnellere Terminvergabe und bessere Versorgung ermöglichen. Am 23. Juli 2018 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit dazu einen Referentenentwurf.

Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) sieht die Änderungen positiv, hat jedoch Bedenken, dass bereits bestehende marktwirtschaftliche Angebote auf der Strecke bleiben. Der Entwurf beinhaltet aus Sicht des bvitg etwa keine genauen Vorgaben für die Umsetzung eines Onlineangebots zu Terminservicestellen (TSS). Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbands bemängelt: „Das Fehlen solcher Vorgaben birgt die Gefahr, schon heute etablierte Terminvereinbarungslösungen auf dem Markt zu ignorieren und stattdessen das Rad neu erfinden zu wollen. Deshalb wäre es sinnvoll festzulegen, dass die Ärzte weiterhin in ihren bereits genutzten Terminlösungen Termine freigeben dürfen, welche dann die Terminservicestellen über eine Meta-Applikation einsehen und im Bedarfsfall buchen können.“

Patient muss vollen Zugriff auf ePA haben

Dass Ärzte bzw. Patienten bereits etablierte Services weiterverwenden können fordert der bvitg auch für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Der Bundesverband will, dass Versicherte den Anbieter frei wählen können und die Kosten dafür erstattet werden müssen. Auch wenn die eigene Krankenkasse die gewählte ePA nicht anbietet.

Des Weiteren soll der Zugriff auf die Akte durch sichere Hardwarekomponenten erfolgen und „der Patient mit alternativen Authentifizierungsmaßnahmen vollen Zugriff auf seine Patientendaten haben und seine Akte einsehen können.“ Zilch bietet die Expertise des Bundesverbands an, um „gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen zu finden.“