Oftmals wird im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vereinbart, dass Arbeitnehmende die Kosten für eine vom Arbeitgeber finanzierte Fortbildung zu erstatten haben, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Bindungsdauer gekündigt wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden. Wenn eine solche Regelung in vorformulierten Arbeitsbedingungen auch Eigenkündigungen wegen einer unverschuldeten, dauerhaften Leistungsunfähigkeit umfasst, verstößt sie gegen § 307 Abs. [...]