Zeitarbeit in der Pflege BKG empfiehlt Musterrahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Gesundheitseinrichtungen in Berlin sind von Zeitarbeit in der Pflege sehr stark betroffen. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) empfiehlt ihren Mitgliedern nun einen Musterrahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung zwischen Zeitarbeitsfirmen und Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen. Er regelt unter anderem Pflichtfortbildungen, Nachweispflichten und Equal-Pay-Prinzipien.

Vertrag
Der Musterrahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung zwischen Zeitarbeitsfirmen und Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen beinhaltet unter anderem Regelungen zu Pflichtfortbildungen, Nachweispflichten und Equal-Pay-Prinzipien. – © kritchanut (stock.adobe.com)

Der Kampagnenbeirat #PflegeJetztBerlin der Berliner Krankenhausgesellschaft hat für den Musterrahmenvertrag folgende Ziele definiert: Verbindlichkeit der Einsätze (Vertragsstrafe), Gewährleistung von Qualität, Qualifizierung und Zusicherung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Zeitarbeitsfirmen. Der Mustertext beschreibt zudem konkrete Regelungen, die infolge der starken Zunahme des Einsatzes von Zeitarbeitskräften im Pflegebereich von besonderer Relevanz sind, z. B. Regelungen zu Pflichtfortbildungen, Nachweispflichten und Equal-Pay-Prinzipien.

Auf Equal-Pay-Grundsatz einigen

Den Vertragsparteien wird empfohlen, sich mit dem Mustertext auf einen Equal-Pay-Grundsatz zu einigen. Dabei soll sich der Verleiher nach den Grundsätzen und Tarifbestimmungen des Entleihers richten. Zudem werden Stundenverrechnungssätze und Zulagen für Leasingfirmen auf das 1,5-fache des Stundenlohns gedeckelt. Der Verleiher hat sicherzustellen, dass während der gesamten Entleihzeit keine Abwerbeunternehmungen gegenüber Personal des Entleihers erfolgen. Auch Vertragsstrafen in beide Richtungen können ausgesprochen werden. 

Inhaltliche Vorgaben des Mustervertrags nutzen

Die BKG empfiehlt den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dringend, die inhaltlichen Vorgaben des Mustervertrags zu nutzen. Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG. „Wir schlagen mit den Empfehlungen des Rahmenvertrags einen ‚Fairness-Vertrag‘ in beide Richtungen vor. Eine klare, spürbar normative Eindämmung von Zeitarbeit in der Pflege ist aber weiterhin ein Muss.“

Zeitarbeit in der Pflege: Berlin besonders betroffen

Berlin ist von Zeitarbeit deutlich stärker betroffen als der Bundesdurchschnitt. So beträgt der Anteil in Berlin aktuell 9,4 % im Krankenhausbereich und 7,6 % in der Langzeitpflege (bundesweiter Durchschnitt 3,2 %; Statistisches Bundesamt, 31.12.2021). Jede Zeitarbeitskraft verursacht das Zwei- bis Zweieinhalbfache der Kosten einer festangestellten Pflegekraft. Die zusätzlichen Kosten werden nicht refinanziert und können so nicht für die eigentliche Versorgung verwendet werden. In den vergangenen zehn Jahren stieg der Anteil an Zeitarbeit in der Pflege um 30 %, in kritischen Pflegebereichen sogar um 50 % an. Der Trend ist weiterhin steigend und begünstigt somit die Negativspirale für den ohnehin schon bedrohlichen Fachkräftemangel in der Pflege.