Krankenhausgesetzgebung
Das Gesetz zur Neuauffassung des Niedersächsisches Krankenhausgesetzes wurde am 28. Juni 2022 verkündet und beinhaltet die Verpflichtung für alle Krankenhäuser Demenzbeauftragte zu beschäftigen. Expertinnen und Experten befürworten die Berufung einer demenzbeauftragten Person, v.a. aus Sicht der demenzerkrankten Menschen aber auch zur Entlastung der Mitarbeitenden.

Erstmals wurde im Gesetz zur Neuauffassung des Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG), § 23 festgeschrieben, dass Krankenhausträger ab dem 1. Juli 2023 für jedes Krankenhaus mindestens eine Demenzbeauftragte oder einen Demenzbeauftragten einberufen muss. „Diese müssen natürliche Personen sein und über die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde, insbesondere ausreichende Erfahrungen im Sozial- und Gesundheitswesen, verfügen“, lautet das NKHG hierzu.
Vera Lux, Vorsitzende des Niedersächsischen Pflegerats (NPR), begrüßt die Verpflichtung der Krankenhäuser nun auch Demenzbeauftragte berufen zu müssen. Der Zeitbedarf und der Kompetenzumfang für die Tätigkeit einer demenzbeauftragten Person liegt jedoch weitaus höher als für einen Patientenfürsprecher, die häufig nur wenige Stunden in der Woche und dann im Ehrenamt tätig sind.
Menschen mit Demenz können nur eingeschränkt kommunizieren
Ein Krankenhausaufenthalt stellt für Menschen mit Demenz eine große Herausforderung dar. Aufnahme- und Behandlungsprozesse setzen voraus, dass Patientinnen und Patienten ihre gesundheitliche Situation kommunizieren können. Mit zunehmendem Alter und den Auswirkungen demenzieller Veränderungen können Menschen mit Demenz diesen Erwartungen nur eingeschränkt nachkommen. Gleichzeitig ist diese Personengruppe häufiger in akutstationären Versorgungssettings anzutreffen. Fokussiert auf die akute Erkrankung rücken kognitive Veränderungen aus dem Blickfeld – und verstärken diese dadurch.
Demenzbeauftragte in Krankenhäusern werden mit dem demographischen Wandel immer wichtiger
In einer immer älter werden Gesellschaft sind demenzfreundliche Strukturen und Prozesse in Krankenhäuser enorm wichtig, einerseits um Menschen mit Demenz und ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden und andererseits einer zusätzlichen Belastung von Mitarbeitenden entgegenzuwirken. „Um (räumliche) Strukturen in den Krankenhäusern demenzfreundlicher zu gestalten, Prozesse dahingehend zu optimieren, Mitarbeitenden in Bezug auf die Demenz zu sensibilisieren und zu schulen, braucht es mehr als ehrenamtliche Beauftragte. Es braucht eine eigene Stelle in den Kliniken, damit die Strukturen und die Versorgung dauerhaft und nachhaltig auf Menschen mit Demenz ausgerichtet werden kann“, fordert Prof. Dr. Nina Fleischmann, stellvertretende Vorsitzende NPR.
Zusatzqualifikation Demenz für bestehende Pflegefachkräfte
„Erfahrene Pflegefachpersonen mit einer Zusatzqualifikation Demenz sind bestens geeignet diese Rolle verantwortungsbewusst und zielgerichtet zu übernehmen. Pflegefachpersonen kennen die Abläufe und Prozesse in den Kliniken, wissen um die Bereiche, die es zu verbessern gilt und welche förderlichen Ressourcen notwendig sind. Als angestellte Demenzbeauftragte oder angestellter Demenzbeauftragter ist die Umsetzung demenzfreundlicher Strukturen sehr viel eher gegeben, als im Ehrenamt“, ergänzt Benjamin Schiller, stellvertretender Vorsitzender.
Aufgaben und Unterstützung im NHKG
Das Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NHKG) vom 28. Juni 2022
Das Gesetz zu Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes schreibt auch vor, in welcher Form das Krankenhaus Demenzbeauftragte in ihrer Arbeit unterstützen muss. Die Aufgaben des oder der Demenzbeauftragten sind nach §23 Absatz 2:
1. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Patientinnen und Patienten mit Demenz sowie ihren Angehörigen einerseits und dem Krankenhausträger sowie dem im Krankenhaus beschäftigten Personal andererseits zu fördern,
2. sich gegenüber den zuständigen Stellen des Krankenhauses für eine ganzheitlich ausgerichtete Versorgung einzusetzen, die die besonderen Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten mit Demenz berücksichtigt,
3. Projekte, Arbeitskreise, Qualitätszirkel oder andere Formen der Zusammenarbeit, die insbesondere dazu dienen, die Sensibilität für Demenzerkrankungen zu erhöhen und die Versorgung betroffener Patientinnen und Patienten zu verbessern, als Angebote für das im Krankenhaus beschäftigte Personal einzuführen und zu begleiten,
4. Patientinnen und Patienten, Angehörige, Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte zu beraten,
5. das mit der Patientenversorgung beschäftigte Personal und ehrenamtlich Tätige zu schulen,
6. regelmäßige Sprechstunden im Krankenhaus einzurichten und auch sonst sicherzustellen, dass ihr oder ihm Mitteilungen zugehen und
7. gegenüber dem Krankenhausträger und den zuständigen Stellen des Krankenhauses darauf hinzuwirken, dass notwendige Informationen im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung der Patientinnen und Patienten mit Demenz ihnen sowie ihren Angehörigen unverzüglich zu gehen.