Textilhygiene Berufsbekleidung zuhause waschen?

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Hygiene, Qualitätsmanagement und Reinigung

Praktikable Hygienekonzepte sind für Pflegeinstitutionen entscheidend. Dazu gehört auch die ­Berufsbekleidung der Mitarbeitenden. Darf diese noch zu Hause gewaschen werden? Was ist zu ­beachten? Nachgefragt beim Gesundheitsamt – und ein Blick in die Praxis.

Einheitliche Berufskleidung, stets hygienisch gepflegt für die Mitarbeitenden des Bodemann-Heims „Diakoniestiftung Alt-Hamburg – die Diakonie“. Das Hygienekonzept wurde optimiert: Ausstattung und Aufbereitung übernimmt ein regionaler Partner der DBL. – © DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH

Hygienemaßnahmen in Bezug auf die Berufsbekleidung sind nach wie vor ein Diskussionspunkt. Orientierung über Hygienekonzepte suchen die Pflegeinstitutionen bei gesetzlichen Vorgaben. Wie wird das Thema Bekleidung für pflegende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überhaupt kontrolliert? „Grundsätzlich wird der Umgang mit Arbeitsbekleidung im Sinne der TRBA 250 durch das Gesundheitsamt überwacht“, erklärt auf Nachfrage Dr. Johannes Nießen, Leiter des Gesundheitsamtes Köln. „In der aktuellen Lage wird im Rahmen der vor Ort stattfindenden Termine in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe die von den Mitarbeitenden getragene Bekleidung und ihre Aufbereitung auch deshalb thematisiert, da insbesondere bei größeren oder unklaren Ausbruchsgeschehen eine erhebliche Kontaminationsgefahr besteht.“

Das meint das Gesundheitsamt zum Waschen zuhause

Laut dem Leiter des Gesundheitsamtes besteht keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen von Dienstbekleidung. Und wie sieht es bei der Wäsche der Bekleidung aus? Nießen erklärt: „Sollte Arbeitsbekleidung trotz des Einsatzes von Schutzausrüstung kontaminiert werden, ist eine Aufbereitung durch den Arbeitgeber vorgeschrieben.“ Ein Hygienekonzept sei entscheidend für die Pflegeeinrichtung. An dieser Stelle macht der Experte vom Gesundheitsamt auch deutlich, das nach TRBA 250 (4.2.7 [4]) kontaminierte Arbeitsbekleidung nicht durch die Beschäftigten zur Reinigung mit nach Hause zu nehmen sei.

„Da in Ausbruchsgeschehen oft Fälle noch nicht bekannt sind und kontaminierte Arbeitsbekleidung nicht mit bloßem Auge zu erkennen ist, empfiehlt das Gesundheitsamt, ­zumindest während der Pandemie, ­Arbeitsbekleidung grundsätzlich durch den Arbeitgeber oder einen durch ihn beauftragten Dienstleister in einem zertifizierten Verfahren aufzubereiten“, betont Nießen. Wie reagieren die Pflegeinstitutionen?

So reagieren Pflegeinsti­tutionen auf die Anforderungen bei Berufsbekleidung

Ein Blick in die Praxis beim Bode­mann-Heim „Diakoniestiftung Alt-Hamburg – die Diakonie“ mit einem Pflegeteam von rund 70 Mitarbeitenden. Hier gab es in Bezug auf die Berufsbekleidung eine Veränderung. 2021 beschloss die Leitung einen Wechsel von bislang selbst gekaufter Bekleidung zum Miet­service der Textilien. Dazu Heimleiterin Dagmar Thiessen: „Die Bekleidung wurde vom Team selbst gekauft und gewaschen. Dazu gab es von uns einen Obolus. Denn lange wollten wir mit der Bekleidung optisch einen Freizeitcharakter wahren. Und alles vermeiden, was die Menschen, die bei uns wohnen, an eine Klinik erinnert. Es sollte persönlich aussehen.“ Überlegungen, einheitliche Bekleidung für alle Mitarbeitenden anzuschaffen, gab es im Bodemann-Heim immer wieder. Den konkreten Anlass zum Umdenken brachte die Pandemie. „Im November 2020 gab es bei uns im Haus einen Covid-19-Ausbruch. In dem Zusammenhang galt es, unser Hygienekonzept zu optimieren. Damit auch die Bekleidung für das Team. Klar war allen: Die Zeiten, in denen die Bekleidung mit nach Hause genommen und dort gewaschen wird, sind vorbei“, betont Thiessen.

Eine Lösung musste her – und zwar schnell. Hier hat nach Aussage der Heimleitung die Pandemie die Entscheidung, mit einem professionellen Dienstleister zusammenzuarbeiten, beschleunigt. „Wir hatten das Glück, dass ein Diakonie-Mitarbeiter aus dem Bereich Hauswirtschaft bereits Kontakt zum textilen Mietdienstleister DBL Ahrens hatte. Dieser ist ja aus der Region und stattet schon Häuser der Diakonie Hamburg aus. Das war sehr praktisch. Innerhalb einer Woche wurde unser Team von der DBL mit Poolbekleidung ausgestattet – zunächst mit Poloshirts und schlichten Hosen mit Gummizug. Die hygienische Aufbereitung wurde übernommen.“

Laut Leitung des Bodemann-Heims ist es ein wichtiger Aspekt, dass der textile Dienstleister hygienisch gepflegte Bekleidung gewährleistet und dies dokumentiert. „Auch die hygienische Aufbewahrung der Bekleidung ist sichergestellt“, erklärt Thiessen. „Dazu stellt uns der Dienstleister entsprechende Abwurfbehälter bereit. Frische Bekleidung ist so immer von bereits getragener getrennt. Einmal in der Woche wird die Bekleidung abgeholt und frische Arbeitsbekleidung bereitgestellt.“

Hygienisch aufbereitete Berufskleidung ist für das Bodemann-Heim „Diakoniestiftung Alt-Hamburg – die Diakonie“ wichtig. Grund mit dem textilen Mietdienstleister DBL zusammenzuarbeiten. – © DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH

Berufsbekleidung waschen: Zusammenarbeit mit Dienstleistern

Ähnlich agiert man auch bei der Diakonie Ruhr, die mit mehr als 30 Diensten und Einrichtungen sowie 3.000 Mitarbei­tenden in vielen Ruhrgebietstädten präsent ist. „Seit Jahren handhabten wir es in allen stationären Altenhilfeeinrichtungen so, dass die Arbeitsbekleidung von den Mitarbeitenden selbst angeschafft und zuhause gewaschen wurde“, beschreibt Susanna Hoppe, Referentin für zentrale Beschaffung und Hauswirtschaft der Diakonie Ruhr. Auch weil sie – ähnlich wie die Kollegen im Norden – den Bewohnerinnen und Bewohnern den häuslichen Charakter vermitteln wollten.

„Doch in den letzten Jahren stellten wir vermehrt fest, dass insbesondere ­Bewohner und Angehörige eine einheitliche Dienstbekleidung gar nicht ablehnen. Im Gegenteil – sie wollen gezielt die Ansprechpartner des Hauses auch als solche wahrnehmen.“ Diese Erkenntnis, aber auch der zunehmen-de Wunsch aus den Reihen der Mitarbeiterschaft, Berufsbekleidung nicht mehr mit nach Hause nehmen zu wollen, veranlasste die Diakonie Ruhr, mit einem textilen Mietdienstleister, hier dem regionalen Partner DBL Böge, zusammenzuarbeiten.

Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe

Die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Sie werden vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Kontakt zur Autorin:

Silke Vogten, silke.vogten@dbl.de