Die Tätigkeit von Krankenhausärzten beschränkt sich nicht allein auf die reguläre Arbeitszeit, sondern umfasst auch Hintergrunddienste. Hier stellte sich die Frage, ob der Hintergrunddienst eine vergütungspflichtige Arbeit darstellt.
Die Tätigkeit von Krankenhausärzten beschränkt sich nicht allein auf die reguläre Arbeitszeit, sondern umfasst auch Hintergrunddienste. Hier stellte sich die Frage, ob der Hintergrunddienst eine vergütungspflichtige Arbeit darstellt.