Behandlungsqualität: BKG fordert sektorenübergreifende Maßnahmen

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Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD eine Krankenhausreform angekündigt: mehr Transparenz soll helfen, die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbessern. Doch der Bayerischen Krankenhausgesellschaft gehen die Pläne nicht weit genug, sie sieht auch im ambulanten Bereich Handlungsbedarf.

„Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, nach dem neuesten Stand und in bester Qualität behandelt zu werden“, heißt es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Um das sicherzustellen, haben Union und SPD für die laufende Legislaturperiode eine Qualitätsoffensive angekündigt. „Wir sehen keinen Grund uns dagegen zu sperren“, sagte Siegfried Hasenbein, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG).

Allerdings forderte er von der Bundesregierung, dass die Maßnahmen sektorenübergreifend stattfinden müssten – also nicht nur stationär. Schließlich sei eine Behandlung mit der Entlassung aus dem Krankenhaus in der Regel nicht abgeschlossen. „Tritt eine Komplikation nach der Entlassung eines Patienten aus dem Krankenhaus auf, darf diese nicht automatisch dem Krankenhaus zugeordnet werden“, sagte Hasenbein.

Hasenbein: Auch im ambulanten Bereich genauere Dokumentation

Um die Qualität der Behandlung sowie die Patientensicherheit zu steigern, hält er es für zwingend notwendig, genau zu analysieren, wo ein Behandlungsfehler gemacht wurde. Das erfordert Transparenz. Doch die gibt es laut Hasenbein im niedergelassenen Bereich  bisher nicht in dem Maße, wie im Krankenhaus längst Standard ist. Zumindest sieht der BKG-Geschäftsführer im ambulanten Bereich derzeit nichts, was über die Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht.

Doch wie soll die Transparenz sektorenübergreifend erhöht werden? „Das ist ein hochkomplexes Thema“, sagt Hasenbein. Er fordert von der Bundesregierung eine gesetzliche Initiative. Wie die genau aussehen könnte, lässt er allerdings offen. Ihm ist v.a. wichtig, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Behandlungsqualität nicht nur im Krankenhaus sondern auch im ambulanten Bereich genau dokumentiert werden müsse.

Mehr Behandlungsqualität, mehr Bürokratie, mehr Kosten

Ein Mehr an Behandlungsqualität ist für Hasenbein grundsätzlich mit zusätzlicher Bürokratie und höheren Personalkosten verbunden. Schließlich müssten Ärzte und Pflegekräfte zusätzliche Kontrollen durchführen und Dokumentationen anfertigen. Die Politiker müssten daher bei ihrer Qualitätsoffensive auch die Finanzierung des bürokratischen Aufwands berücksichtigen. „Die Krankenkassen müssen vollständig für die Kosten aufkommen“, fordert Hasenbein. Doch bisher fehle es an einer gesetzlichen Grundlage.

Um die Patientensicherheit zu steigern, erachtet Hasenbein Transparenz als das A und O. Somit gebe es auch aus Sicht der Krankenhäuser keine Einwände gegen die Veröffentlichung von Qualitätsberichten. Im Koalitionsvertrag hat die große Koalition die Schaffung eines Qualitätsinstituts angekündigt. Dieses solle Routinedaten sammeln, auswerten und einrichtungsbezogen veröffentlichen.

Die Auswertung der Daten muss dem BKG-Geschäftsführer zufolge allerdings von einer Institution erfolgen, die fachlich kompetent ist, unabhängig analysiert und keine Partikularinteressen vertritt. „Nur dann ist eine gerechte Bewertung der Behandlungsergebnisse möglich“, sagt Hasenbein. Zudem forderte er, dass die Berichterstattung immer laienverständlich erfolgen müsse, da sie sich in erster Linie an Patienten richtet.