Patientendatenschutz in vertragsärztlichen Praxen Auf die Größe kommt es an

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat nach § 75b SGB V den Auftrag, Anforderungen zur ­Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung zu regeln. Die umzusetzenden Anforderungen richten sich nach der Größe der Praxis.

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