Positionspapier AOK fordert mehr Patientenrechte bei Behandlungsfehlern

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Einen Behandlungsfehler oder einen Schaden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt können Patienten oft nur schwer nachweisen. Das muss sich ändern, fordert die AOK-Gemeinschaft in einem Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte.

Die AOK setzt sich für mehr Patientenrechte bei Behandlungsfehlern ein. – © AOK

„Nach der Wahl ist die neue Bundesregierung gefordert, dieses Thema endlich anzupacken und das Patientenrechtegesetz von 2013 im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln“, sagt AOK-Vorstand Martin Litsch. Ganz oben auf der Forderungsliste stehen Erleichterungen beim Nachweis der Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und dem entstandenen Schaden. Dieser Nachweis gilt aktuell erst dann als geführt, wenn für die Kausalität eine „weit überwiegende Wahrscheinlichkeit“ festgestellt wird. Deshalb schreckten viele Patienten davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen. „Damit sie ihre berechtigten Schadenersatzansprüche durchsetzen können, muss diese juristische Schwelle abgesenkt werden“, fordert Litsch.

Wird der Einblick in die Behandlungsakte verweigert, sollen Sanktionen drohen

Leistungserbringer, die Patientinnen und Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsakte grundlos verweigern, sollen sanktioniert werden. Außerdem sollen Versicherte von den „oft unangemessen hohen Kosten“ für Kopien von Behandlungsunterlagen aus der Patientenakte befreit werden. Das Einsichtsrecht der Krankenkassen in die Behandlungsunterlagen Verstorbener zur Verfolgung von Schadenersatzansprüchen soll geklärt werden. Ärzte sollen verpflichtet werden, die Menschen, die sie behandeln, über den individuellen Nutzen von Selbstzahlerleistungen aufzuklären.

„Angesichts der steigenden Zahl von Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte muss es auch in diesem Bereich einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkassen geben“, erklärt Litsch weiter. Bislang beschränkt sich der Anspruch auf die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen, die sich aus Behandlungs- oder Pflegefehlern ergeben. Bei Schäden durch Arzneimittel sieht die AOK ebenfalls „dringenden Handlungsbedarf“. Trotz neuer gesetzlicher Regelungen könnten Hersteller die Schadenersatzansprüche grundsätzlich abwehren.

Das Positionspapier ist auf der Website des AOK-Bundesverbands einsehbar: www.aok-bv.de/imperia/md/aokbv/positionen/positionspapiere/aok_positionspapier_patientenrechte_2021.pdf