Bundesverband Gesundheits-IT Abrechnung der DRG-Fallpauschalen gefährdet

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Abrechnung & DRG und Pflegegesetzgebung

Der bvitg spricht von einer „nicht hinnehmbaren Situation“, der Grund: ein Fristversäumnis seitens der Verwaltungsorgane. Unter anderem der Entgeltkatalog, die Basis für das neue Abrechnugssystem, fehlt noch. Das hat laut Verband deutliche Auswirkungen für abrechnende Kliniken.

DRG Fallpauschalen
Einen straffen Zeitplan sieht die Ausgliederung der Pflegeanteile aus den DRG-Fallpauschalen vor. Diesen sieht der Bundesverband Gesundheits-IT durch ein Fristversäumnis der Selbstverwaltungsorgane gefährdet. – © Brian Jackson (stock.adobe.com)

Die Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) 2018 hat Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und die damit verbundene Veränderung des DRG -Vergütungssystems zur Ausgliederung der DRG-Pauschalen beschlossen.Jedoch sieht der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) die technische Umsetzung der Ausgliederung der Pflegeanteile aus den DRG-Fallpauschalen in Gefahr. Denn die Selbstverwaltungsorgane haben die gesetzliche Frist (30. September) zur Vorlage einer Fallpauschalenvereinbarung und des Entgeltkatalogs versäumt.

Fristversäumnis mit Folgen für Kliniken

„Bis dato liegen weder die für die Anpassung der Softwarekomponenten erforderlichen Abrechnungsbestimmungen noch die Entgeltkataloge für 2020 vor“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. Bestandteil des Entgeltkatalogs sind u.a. die bundeseinheitlichen Bewertungsrelationen der auszugliedernden Pflegepersonalkosten, auf deren Basis die Abrechnung über die entsprechende Software erfolgt. Entgeltsysteme und Abrechnungssysteme müssen diese neuen Regelungen bis zum 1. Januar 2020 in den Krankenhäusern implementiert haben. Doch durch die Fristversäumnis verkürzt sich der Umsetzungszeitraum für Hersteller und Krankenhäuser. „In weniger als drei Monaten sollen die Abrechnungssysteme im laufenden Betrieb der Klinik, sogar rückwirkend für das Jahr 2019, die auszugliedernden Pflegekosten berechnen können“, warnt Zilch.

bvitg fordert schnellstmögliche Einigung

Der bvitg ruft daher zu einer schnellen Einigung seitens der Selbstverwaltung auf, sonst ist die Implementierung und Berechnung der neuen Pflegepersonalkosten mit Stichtag Januar 2020 nicht mehr zeitgerecht umsetzbar – mit deutlichen Auswirkungen auf die abrechnenden Krankenhäuser. „Dies ist eine nicht hinnehmbare Situation für die Industrieunternehmen, die innerhalb weniger Wochen ihre Systeme in Erwartung an eine fristgerechte Umsetzung unter Hochdruck anpassen müssen. Wir fordern die Vertragspartner auf Bundesebene dazu auf, hier schnellstmöglich zu einer Einigung zu kommen und einen Entgeltkatalog vorzulegen“, so Zilch.

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