Eckpunkte 1.000 Gesundheitskioske für Deutschland

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach legte die Eckpunkte für ein Gesetz zur Einrichtung sogenannter Gesundheitskioske vor. An diesen Anlaufstellen gibt es niedrigschwellige medizinische Beratung. Diese gibt es schon vereinzelt in sozialen Brennpunkten Deutschlands wie etwa Hamburg-Billstedt. Geplant sind 1.000 dieser Kioske.

Der bundesweit erste Gesundheitskiosk wurde 2017 in Hamburg Billstedt und Horn eröffnet. – © Gesundheit für Billstedt/Horn UG

Gesundheitskioske bieten insbesondere in sozial benachteiligten Regionen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratung an, lautet der Plan des Ministers. Die Krankenkassen sollen zusammen mit den Kommunen die Gesundheitskompetenz der Menschen fördern. Zu den weiteren Aufgaben gehören laut den Eckpunkten die Vermittlung medizinischer Leistungen sowie entsprechende Beratung und Koordinierung, wie auch die Unterstützung bei der Klärung gesundheitlicher und sozialer Angelegenheiten. Selbst medizinische Routineaufgaben – Blutdruckmessen oder Verbandswechsel – sind vorgesehen.

Wie sollen die Gesundheitskioske finanziert werden?

„Die Kommunen entscheiden eigenständig über die Errichtung eines Gesundheitskiosks und können von den Krankenkassen den Abschluss eines schiedsamtsfähigen Vertrages über die Einzelheiten verlangen“, erörtert das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die gesetzliche Krankenversicherung soll 74,5 Prozent der Gesamtkosten tragen, die private Krankenversicherung 5,5 Prozent, die Kommunen 20 Prozent. Die Kioske sollen von examinierten Pflegefachkräften (perspektivisch auch mit Heilkundekompetenz) geleitet werden.

Gesundheitskiosk startete als Innovationsfondsprojekt

2017 öffnete der Billstedter Gesundheitskiosk in Form einer Unternehmergesellschaft. Es handelt sich dabei um ein Innovationsfonds-Projekt. Zu den Gesellschaftern gehört u.a. der Virchowbund. Ein Partner ist die AOK Rheinland/Hamburg, die dementsprechend die Pläne aus dem BMG begrüßt. Sie wünscht sich aber: „Die finanzielle Beteiligung der Kommunen sollte höher sein.“ Selbst die Union im Bundestag kann der Idee etwas abgewinnen. „Jedoch ist es auch wichtig, jetzt medizinische Versorgungszentren im ländlichen Raum auf den Weg zu bringen“, fordert Fraktionsvize Sepp Müller.

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) nimmt Stellung zu Gesundheitskiosken

In sozial benachteiligten Quartieren sollen Versorgungslücken durch niedrigschwellige medizinische Angebote geschlossen werden. Warum dies allerdings nur in einer engen Anbindung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst geschehen soll, seit laut Zi nicht nachvollziehbar. Der Öffentliche Gesundheitsdienst nehme zwar wichtige Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention wahr. Der zentrale Ort, an dem haus- und fachärztliche Versorgung in der Stadt und auf dem Land stattfindet, seien aber die niedergelassenen Arztpraxen. Deshalb komme es auf eine sehr enge Kooperation an, nicht nur in der Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben auf ärztliche Veranlassung, sondern auch in der Beratung von Patientinnen und Patienten, etwa in der Ernährungsberatung für Diabetiker, die auf andere Elemente des Therapie-Managements abgestimmt sein müssen.

„Die Evaluation des Projekts in Hamburg hat gezeigt, dass ein Gesundheitskiosk dann erfolgreich ist, wenn ein Netz von Praxen aktiv dahintersteht und diese Patientinnen und Patienten aktiv für bestimmte Fragestellungen an den Kiosk verweisen können (social prescribing). Bei der weiteren Ausgestaltung des Konzepts sollte daher auch die Anbindung an behandelnde Arztpraxen gesondert berücksichtigt werden.“

Dr. Dominik von Stillfried

Holetschek hält Gesundheitskioske für sinnvoll

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hält das Konzept „Gesundheitskioske“ grundsätzlich für sinnvoll. Allerdings müssten die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgelegten Eckpunkte noch näher geprüft werden. Insbesondere sei auch eine enge Abstimmung mit den Kommunen erforderlich.

„Die Gesundheitskioske können helfen, Vertrauensverhältnisse aufzubauen und die Gesundheit der Menschen zu erhalten oder zu fördern. Sie dürfen jedoch nicht am Bedarf vorbei errichtet werden.“

Klaus Holetschek

Interessierte gelangen mit einem Klick hierauf zu den Eckpunkten der Gesetzesinitiative.